Inhalt: Das große Vertrags-Paket
- Privater Darlehensvertrag
- Testament
- Patientenverfügung
- Kaufvertrag
- Schenkungsvertrag
- Bürgschaft (selbstschuldnerisch) PLUS Elternbürgschaft
- Allgemeine Vollmacht PLUS Vorsorgevollmacht
- Kfz-Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
Verträge als soziale Institution
Durch einen Vertrag verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem bestimmten Verhalten, also entweder einem Tun oder Unterlassen. Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit. Für einige sozial bedeutsame Bereiche gibt es jedoch gesetzliche Einschränkungen der Regelungsmöglichkeiten. In Rechtsbereichen, in denen die Stellung der Vertragspartner im Normalfall unausgewogen ist, wird der schwächere Vertragspartner durch Schutzvorschriften gestärkt. Das gilt insbesondere im Wohnraummietrecht oder im Arbeitsrecht. Dort werden Mieter und Arbeitnehmer gegen unberechtigte Kündigungen des Vertrages weitgehend geschützt. Auch werden gesetzliche Mindestanforderungen erhoben, beispielsweise an Mieterhöhung, Urlaubstage oder Kündigungsfristen. In anderen Bereichen ist die Gestaltung des Vertrages weitgehend frei, so etwa unter Geschäftsleuten. Hier kranken viele Verträge jedoch an ungenauen Formulierungen und Regelungslücken. Im Streitfall muss ein Gericht bemüht werden, dass in mühsamer Auslegungsarbeit den wirklichen Willen der Vertragsparteien erforscht.