Wie sieht eine richtige Abmahnung aus?

Sie suchen eine Vorlage für eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Hier finden Sie das passende Abmahnung Arbeitsrecht Muster für unterschiedliche Verstöße des Arbeitnehmers. Im Arbeitsrecht ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung selten möglich. Wenn Ihr Mitarbeiter wiederholt gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt, sollten Sie ihn schriftlich darauf hinweisen. Dabei sind bestimmte formelle Voraussetzungen einzuhalten – mithilfe unserer speziellen Vorlagen gelingt Ihnen die Formulierung der Abmahnung des Arbeitnehmers. Denken Sie aber immer auch daran, dass es für die Abmahnung Arbeitsrecht Frist wichtig ist, dass Sie sich vom Mitarbeiter den Zugang quittieren lassen.

Zusätzlich finden Arbeitnehmer hier Vorlagen für einen Widerspruch gegen eine Abmahnung mit Gegendarstellung.

Wie muss eine Abmahnung erfolgen?

Im Arbeitsrecht erfolgt eine Abmahnung in der Regel vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Das bedeutet, dass eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung in der Regel nicht möglich ist. Vor jeder Abmahnung sollte in der Regel ein klärendes Personalgespräch stehen. Führen Sie in der Abmahnung jeden Pflichtverstoß des Arbeitnehmers auf. Wichtig ist, dass die Verstöße so genau und detailliert wie möglich wiedergegeben werden. Von allgemeinen oder pauschalen Formulierungen sollten Sie unbedingt absehen. Denn die Beweislast für den Pflichtverstoß liegt beim Arbeitgeber. Zu Beweiszwecken, sollten Sie immer die Schriftform einhalten. Von einer Abmahnung per Email ist abzusehen. Denn auch den Zugang der Abmahnung muss der Arbeitgeber im Streitfall beweisen. Die Funktion der Abmahnung im Arbeitsrecht geht aber über die bloße Dokumentation hinaus. Zeigen Sie dem Arbeitnehmer auf, wie er sich pflichtgemäß verhalten hätte und was von ihm erwartet wird. Und warnen Sie ihn ausdrücklich vor den Konsequenzen, die eine Wiederhohlung des Fehlverhaltens nach sich ziehen könnte.