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Selbstauskunft Mieter mit Einwilligung nach DSGVO

Einkommenserklärung Mieter nach DSGVO

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Spätestens bei Abschluss eines Mietvertrages, meist aber schon bei der Bewerbung um eine Wohnung gehört eine detaillierte Selbstauskunft Wohnung eines Mieters zum Standard. Nicht alle Fragen sind jedoch erlaubt. Hinzu kommt, dass der potentielle  Mieter in die Verwendung seiner Daten einwilligen muss. Mithilfe einer Muster Selbstauskunft Mieter mit Einwilligung nach DSGVO als PDF oder DOC zum Download sichern Sie sich ab. Die Vorlage Mieterselbstauskunft können Sie beliebig oft verwenden.

Anzahl Seiten: 7 (PDF) / 9 (Word) GTIN: 4255696935174
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Diese Punkte sind in der Selbstauskunft für Mieter enthalten:

  • Persönliche Angaben zu allen Personen des Haushaltes
  • Art und Anzahl vorhandener Haustiere
  • Bankverbindungen und Haushaltsnettoeinkommen
  • Vorvermieter
  • Arbeitgeber
  • Gerichtliche Räumungsverfahren
  • Pfändungen und eidesstattliche Versicherungen
  • Sondervereinbarungen
  • Einwilligung Datenerhebung
  • Datenschutzinformationen

Die Word-Vorlage bietet Ihnen die Möglichkeit einzelne Punkte individuell zu ergänzen bzw. zu streichen. So erhalten Sie einen maßgeschneiderten Mieterfragebogen.

Falschangaben - Kündigungsgrund?

Der Mieter muss in der Selbstauskunft Wohnung nicht alle Fragen wahrheitsgetreu beantworten, denn nicht alle Fragen sind zulässig. Einige Dinge fallen unter die Privatsphäre. Bei der Auskunft zur Bonität und der beruflichen Stellung sollte man jedoch unbedingt wahrheitsgetreue Angaben machen. Falschauskünfte, bzw. geschönte Auskünfte können tatsächlich ein Kündigungsgrund sein. So entschied beispielsweise das Landgericht München in seinem Urteil vom 25.03.2009 (14 S 18532/08 ). Da die Angaben der Mieterin den Vermieter vor Mietausfall schützen sollen, wurde die Falschauskunft als Kündigungsgrund anerkannt, obwohl bisher keinerlei Rückstände entstanden waren. Halten Sie sich also bei den Angaben zu Beruf und Einkommen unbedingt an die Wahrheit!

Welche Fragen braucht der Mieter nicht beantworten?

Bei bestimmten Fragen hat der zukünftige Mieter bei der Selbstauskunft laut Mieterschutzbund Berlin „gestalterische Freiheit“. Sie können die Antwort entweder verweigern, oder sie können sich Antworten ausdenken. Bestimmte Dinge unterliegen Ihrer Privatsphäre und gehen den Vermieter nichts an. Zum Beispiel müssen nicht wahrheitsgetreu auf Fragen nach Familienplanung oder Schwangerschaft antworten. Ebenso, wenn es um Ihre Gewohnheiten geht, Ihre Hobbys, Glaubensrichtung oder politische Gesinnung. Sie brauchen nicht angeben, ob Sie im Mieterschutzbund Mitglied sind oder nicht, ebenso wenig ob Sie ein Tierfreund sind. Allerdings sollten Sie bei Hunde und Katzenhaltung schon mit dem Vermieter klären, ob dies in seiner Wohnung erlaubt wäre. Denn dies kann er unter Umständen explizit verbieten. Laut neuer Rechtsprechung jedoch nur dann, wenn es im Einzelfall zu Beschwerden über das Tier kommt bzw. andere nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen. Ein pauschales Tierverbot ist nicht mehr möglich.

Mit Schufa- und Selbstauskunft zum Besichtigungstermin

Zeigen Sie als interessierter Mieter dem Vermieter Ihren guten Willen und Ihre Bereitschaft Auskunft zu erteilen, indem Sie mit einer aktuellen Schufa-Auskunft zur Besichtigung erscheinen. Hier kann Ihr Vermieter direkt sehen, dass Sie schuldenfrei sind, oder wann Sie die letzten Schulden beglichen haben. Auch das Vorlegen der vorbereiteten und von Ihnen ausgefüllten Selbstauskunft weckt Vertrauen und bringt Sie dem Mietvertrag ein Stück näher. Als Bonus können Sie auch direkt von Ihrem ehemaligen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen lassen. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und zeigen Sie, dass Ihnen an einem ehrlichen Verhältnis mit ihrem Vermieter viel liegt. So haben Sie die besten Chancen für Ihre Traumwohnung ausgewählt zu werden.

Schufa - Was genau ist das?

Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa speichert alle Daten, die mit ihrem finanziellen Verhalten in Verbindung stehen und soll die Transparenz Ihrer Bonität gewährleisten. Alle Kredite, Leasingverträge, Mietschulden, private Rechnungen, welche nach ausreichenden Fristen und Mahnungen nicht gezahlt wurden, werden dort gespeichert. Missbrauch von Konten und Kreditkarten, Insolvenzverfahren oder amtliche Bekanntmachungen sind einsehbar. Im Allgemeinen werden die Negativ-Einträge nach Ablauf von 3 Jahren gelöscht. Auskunft über Ihre persönlichen Eintragungen können Sie Online erhalten. Dort können Sie auch um Löschung von Daten bitten, die sich eventuell fälschlicherweise oder schon zu lange im Verzeichnis befinden. Es lohnt sich die eigenen Daten zu überprüfen, damit Sie nicht durch veraltete Angaben am Abschluss wichtiger Geschäfte gehindert werden.

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