Egal, ob es um die Vereinbarung von Teilzeitarbeit in der Elternzeit, einen neuen Arbeitsort oder einen Benzinkostenvorschuss handelt: Wenn sich die Vertragspartner mündlich verständigt haben, sind beide an diese Absprache gebunden. Es ist allerdings davon abzuraten, sich auf Übereinkommen per Handschlag zu verlassen. Wählen Sie immer die Schriftform und nutzen Sie dafür eine passende Vorlage. Für den Streitfall sollten Sie ein handfestes Beweismittel in Händen halten. Besonders heikel sind natürlich Fälle, in denen der Arbeitnehmer durch die Zusatzvereinbarungen auch Pflichten auferlegt bekommt.
In dem Fall stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: Muss ich eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben?
Beispiel:
Herr K. wird befördert und erhält neben einem Dienstwagen auch ein höheres Gehalt. Dafür soll ihm aber ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auferlegt werden. Ohne ein schriftliches Dokument darüber wäre der Arbeitgeber in Beweisschwierigkeiten. Herr K. muss die Zusatzvereinbarung unterschreiben, wenn er von den Vergünstigungen profitieren will. Er ist dazu aber nicht verpflichtet. Unterschreibt er nicht, dann bleibt es beim Inhalt des ursprünglichen Arbeitsvertrages.
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Zusatzvereinbarung unter Vorbehalt?
Die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag Gehaltserhöhung ist wohl das beliebteste Muster. Eine häufige Form der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist aber auch die Vereinbarung einer Gratifikation oder Prämie. Aber auch ein Jobticket, die Übernahme von Umzugskosten oder ein Dienstwagenvertrag können einen zusätzlichen Anreiz bieten. Im Kommen ist die Zusatzvereinbarung Dienstrad Überlassungsvertrag. Wählen Sie das Muster für eine Ergänzung Ihres Vertrages individuell aus. Soll die Änderung bestimmten Bedingungen wieder wegfallen?
Schreiben Sie ganz genau auf, was gelten soll. Wichtig: Soll jeder Zusatz zum Arbeitsvertrag separat gekündigt werden dürfen, muss dies ausdrücklich aus dem Zusatzvertrag hervorgehen. Ansonsten ist nur eine Kündigung des gesamten Arbeitsvertrages möglich. In einigen Branchen ist es beispielsweise üblich, dass Mitarbeiter mit hoch qualifizierten Jobs einen sogenannten Antrittsbonus erhalten. Diese Ausgabe ist für das Unternehmen natürlich nur dann sinnvoll, wenn der neue Arbeitnehmer für eine bestimmte Mindestdauer im Unternehmen bleibt. Scheidet er dagegen bereits in der Probezeit frühzeit aus, kann eine Rückzahlungsklausel den Arbeitgeber schützen. Eine ähnliche Problematik gibt, wenn einem Mitarbeiter eine Fortbildung oder sogar ein duales Studium finanziert wird. Ein Rückzahlungsvorbehalt sollte auch in eine Fortbildungsvereinbarung aufgenommen werden.
Beispiel:
Beispiel: Um die Belegschaft in seinem Betrieb zu motivieren, schließt der Vorgesetzte mit allen eine Zusatzvereinbarung über Urlaubsgeld ab. Nur der Arbeitsvertrag von Frau K. wird nicht geändert. Frau K. könnte sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und Urlaubsgeld fordern. Anders sieht es aus, wenn es einen Grund für die Schlechterstellung gibt. Frau K. aus dem Beispiel hat bereits im letzten Monat ihre Kündigung eingereicht. In dem Fall hatte der Arbeitgeber nachvollziehbare Gründe dafür, seine Angestellte von der Urlaubsgeldregelung auszuschließen.