Wo sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse anzutreffen?
Ein Minijob bezeichnet eine geringfügig bezahlte Anstellung. Diese Form der bezahlten Tätigkeit ist von der Bundesregierung eingeführt worden, um den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten. Eine solche Beschäftigung ist insbesondere sinnvoll für Arbeitnehmer, die sich neben ihrem eigentlichen Job etwas Geld hinzuverdienen möchten. Wichtig: Mini-Job und hauptberufliche Beschäftigung darf der Arbeitnehmer nicht beim identischen Arbeitgeber ausüben. Wer einer Nebentätigkeit nachgehen möchte, dem bieten sich auf dem Sektor der geringfügigen Beschäftigungen viele Betätigunsmöglichkeiten.
Vor allem in der Dienstleistungsbranche sind Minijobs weit verbreitet. Aushilfstätigkeiten in einem Restaurant, einer Bar oder einem Imbiss fallen zum Beispiel in diese Rubrik. Eine befristete Anstellung im Rahmen eines Minjobs wird oft eingegangen, wenn zum Beispiel eine Urlaubsvertretung für eine Servicekraft in der Gastronomie organisiert werden muss. Auch wenn der Minijob nur befristet ist, ist es notwendig, dass der Arbeitsvertrag bei der Knappschaft-Bahn-See bzw. deren Minijob-Zentrale gemeldet wird. Ein Arbeitnehmer kann auch mehrere befristete Minijobs parallel ausüben. In diesem Zusammenhang ist lediglich zu beachten, dass das Entgelt aller Beschäftigungen in der Summe die Verdienstgrenze nicht übersteigt. Für einen solchen Fall gelten dann die Regelungen für Arbeitsverträge der Gleitzone (Midi-Jobs).
Inhalt: Befristeter Arbeitsvertrag Minijob
- §1 Arbeitsort und Beginn des Arbeitsverhältnisses
Halten Sie ganz klar fest, wo Ihr Minijobber seine Tätigkeit auszuüben hat. Gerade bei Tätigkeiten, die nicht unbedingt an einen Ort gebunden sind, kann das von Bedeutung sein.
- §2 Tätigkeit
Die auszuübenden Tätigkeiten sollten möglichst umfangreich beschrieben werden. Wählen Sie dazu am besten allgemeinere Tätigkeitsbeschreibungen, um die Aufgabenfelder des Minijobbers nicht unnötig einzuschränken. Auf diese Weise sind Sie flexibler, wenn es um den Einsatz des Arbeitnehmers geht.
- §3 Befristung des Arbeitsverhältnisses
Da es sich um eine befristete Anstellung handelt, halten Sie die vorgesehene Frist fest. Sollte sich das Arbeitsverhältnis unerwartet verlängern, achten Sie darauf, dass befristete Arbeitsverträge nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren verlängert werden dürfen.
- §4 Arbeitsvergütung
Beachten Sie, dass befristete Arbeitskräfte nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere Arbeitnehmer. Dies gilt insbesondere für Sonderzahlungen wie etwa Weihnachtsgeld (die anteilig auch befristeten Arbeitnehmern zusteht). Hier ist die Einhaltung der jeweiligen Lohnobergrenze zu beachten.
- §5 Arbeitszeit
Treffen Sie möglichst unmissverständliche Vereinbarungen zur vereinbarten Arbeitszeit.
- §6 Urlaub
Auch ein befristeter Angestellter hat Anspruch auf Urlaub. Allerdings steht ihm der volle Jahresurlaub erst nach einem halben Jahr zu.
- §7 Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit
Halten Sie fest, wie und wie schnell sich Ihr Arbeitnehmer im Fall einer Krankheit bei Ihnen melden soll und ob und ab wann er verpflichtet ist, eine Krankschreibung vorzulegen.
- §8 Zusätzliche Vereinbarungen
Ergänzen Sie den Vertrag an dieser Stelle um indivuduelle Vereinbarungen.
- §9 Schlussbestimmungen