Kommen Sie sicher durch die Corona-Krise

Die Corona-Pandemie hat uns alle vor ganz neue Herausforderungen gestellt. Denn es gab keine Blaupause für die Situation und viele Regelungen mussten schnell getroffen werden. Vieles gilt auch nach Abklingen der Pandemie weiterhin, die Nachwirkungen spüren wir alle noch immer. Nutzen Sie unsere Muster zur Regelung von Homeoffice, selbstrechnende Vorlagen, wie den Liquiditätsplan oder den Tilgungsrechner.

Sie müssen für Ihren Betrieb Kurzarbeit beantragen? Hier finden Sie eine Muster Einwilligung Kurzarbeit, die Ihre Arbeitnehmer nur noch unterschreiben müssen. Viele Firmen haben zum Schutz ihrer Mitarbeiter kurzfristig Homeoffice eingeführt. Leider oft ohne eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer in Händen zu haben. Sichern Sie sich nachträglich mit einer Änderungsvereinbarung Homeoffice zum Download ab. Unsere Muster stehen Ihnen als PDF oder DOC zur Verfügung.

Unterlagen für Corona-Hilfen einreichen

Besonders schwierig ist die Situation für Sie als Unternehmer. Sie müssen Ihre Unternehmensführung schneller und flexibler denn je an die täglich wechselnde Lage anpassen – und dabei stets der Verantwortung gegenüber Ihrer Belegschaft gerecht werden. Viele Firmen mussten die bisherige Planung ihres Geschäftsjahres von heute auf morgen über den Haufen werfen. Steuerstundungen, Herabsetzung der Miete oder Kurzarbeit – zahllose Firmen haben in den letzten Wochen versucht durch solche Maßnahmen einen Weiterbetrieb zu sichern. Doch kurzfristige Hilfen sind nicht dazu geeignet, die Liquidität einer Firma dauerhaft zu sichern. Die Aufnahme oder Aufstockung eines Darlehens wird für viele Unternehmer langfristig nicht vermeidbar sein. Viele berichten, dass sich die Banken jetzt zurückhaltend zeigen. Umso wichtiger ist es, sich auf Verhandlungen jetzt umfassend vorzubereiten. Eine notwendige Überbrückungsfinanzierung können Sie direkt von der Hausbank beantragen oder – auch über die Hausbank – bei der KfW. Auch die Sicherung eines Kredits durch Bürgschaftsbanken ist möglich. Niemand weiß derzeit, wie lange die Krise anhalten wird. Daher sollten Sie einen möglichst langfristigen Liquiditätsplan erarbeiten, der vom “Worst-Case-Szenario” ausgeht. Unser Muster Liquiditätsplan zum Download ist auf 12 Monate ausgerichtet. Je nach Eigenart Ihres Geschäftsmodells kann es auch sinnvoll sein, mehrere Varianten des Liquiditätsplans auszuarbeiten, die mit unterschiedlichen Maßgaben arbeiten. Unsere Vorlage können Sie nach dem Download individuell ergänzen und auch mehrfach verwenden. Beachten Sie jedoch: Die laufenden Kosten müssen realistisch eingeschätzt werden. Beispiel Miete: Auch wenn Ihr Vermieter angeboten hat die Miete zu stunden und aufgrund der neuen Regelung eine Kündigung bei verspäteter Mietzahlung erst einmal nicht droht – die laufende Miete sollte in der Liquiditätsplanung bedacht werden. Sprechen Sie aber mit dem Vermieter über das Thema Nebenkosten. Viele Betriebskosten werden sich zwangsläufig reduzieren, wenn in den Räumen nicht gearbeitet werden kann. Hier lohnt es sich ggf. auch mit dem Vermieter über eine Herabsetzung der Vorauszahlungen zu verhandeln. Auch laufende Kosten, die nicht über die Hausverwaltung gehen, wie Gewerbemüllentsorgung und Reinigung der Gewerberäume, können für diese Zeiten reduziert werden.

Aufstockende Leistungen für Freiberufler

Physiotherapeuten, Designer oder Rechtsanwälte – viele Freiberufler mussten aufgrund der aktuellen Umstände ihre Praxis schließen oder können sie nur eingeschränkt betreiben. Notsituationen haben sich beispielsweise dadurch ergeben,dass es bei Patienten, Mandanten und Kunden zu Zahlungsverzögerungen kommt. Auch durch behördliche Quarantäne-Anordnungen und die generelle Empfehlung Kontakt zu vermeiden, sind die geplanten Geschäftsabläufe nicht mehr realisierbar. Viele sehen sich damit konfrontiert, dass der Geschäftsbetrieb erheblich wegfällt oder vollständig einbricht inklusive kurzfristigen Wegfalls sämtlicher bestehender Aufträge. Soforthilfen von Bund und Ländern sind da oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Für Freiberufler und Selbständige mit niedrigen Rücklagen kommt die Aufstockung durch ALG II in Frage. Noch bis zum 30.06.2020 werden diese Anträge in einem vereinfachten Verfahren bewilligt. Wichtigste Änderung: Nur erhebliches Vermögen wird für die Dauer von sechs Monaten bei der Berechnung berücksichtigt.Wann spricht man von “erheblichen Vermögen? Eine Erklärung des Antragstellers imAntrag dazu reicht aus. Auch muss für die Dauer von einem halben Jahr nicht geprüft werden, ob die Kosten für Unterkunft und Heizung als angemessen zu werten sind. Das bedeutet: Alle tatsächlichen Aufwendungen für die Wohnung sind angemessen. Das Amt hat keinerlei Ermessensspielraum und soll immer für sechs Monate entscheiden.