Mahnungen

Für einen Schadensersatzanspruch oder einen Vertragsrücktritt verlangt das Gesetz eine vorherige Abmahnung. Mit Vorlagen von FORMBLITZ gehen Sie sicher, dass auch die Mahnung selbst den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Mahnung: Erinnerung an säumige Zahler

Ist jemand seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen, dient eine Mahnung dazu, ihn auf sein Versäumnis aufmerksam zu machen. Gewöhnlich werden Mahnungen verschickt, wenn eine Zahlung nicht erfolgte und dienen zunächst als Zahlungserinnerung. Es handelt sich um eine bestimmte und eindeutige Aufforderung von Seiten des Gläubigers an den Schuldner, die nach Ablauf einer bestimmten, vertraglich festgelegten Zahlungsfrist gestellt werden kann.
Spätestens nach 30 Tagen nach Fälligkeit einer Zahlung kommt ein Schuldner – auch ohne gemahnt zu werden - in Verzug. Bei der ersten Mahnung werden grundsätzlich keine Verzugszinsen berechnet. Erst die folgenden Kosten etwa die Gebühren für einen Rechtsanwalt oder eine Inkassofirma können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden.
Aus Beweisgründen empfiehlt sich für Mahnungen stets die Schriftform. Die Mahnung muss den Schuldner als Person, Firma oder Verein eindeutig benennen. Weiterhin muss sie eine klare Aufforderung an den Schuldner enthalten, seine Vertragspflicht zu erfüllen. Für die Gültigkeit ist das Wort "Mahnung" nicht erforderlich. Es kann auch von einer "Erinnerung" die Rede sein.
Durch eine Mahnung wird der Ablauf einer Verjährung nicht beeinflusst. Lediglich nach einer Anerkennung des Schuldners, wie etwa einer Bitte um Zahlungsaufschub, beginnt die Verjährungsfrist neu.
Mit einer rechtssicheren Mahnungsvorlage geht ein Gläubiger sicher, dass eine rechtssichere Form eingehalten wird, mit der er seine Forderung wirksam durchsetzen kann.