Steuervordrucke Archiv: Finanzamt Vordrucke bis 2014

Sie sind auf der Suche nach Steuervordrucke? Egal, ob Sie Arbeitnehmer, Rentner, Freiberufler oder Selbstständiger sind: Wählen Sie hier die passenden Vordrucke vom Finanzamt aus. Je nach Art Ihrer Einkünfte und Ihrer Aufwendungen stehen Ihnen unterschiedliche Steuerformulare zur Verfügung. Unser Formularangebot umfasst die wichtigsten Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung, Nichtveranlagungsbescheinigungen, Vordrucke zur einheitlichen und gesonderten Feststellung.
Die Zeiten, in denen die Vordrucke in Papierform direkt beim Finanzamt abgeholt werden konnten sind vorbei. Als Steuerpflichtiger können Sie entweder das ELSTER Verfahren nutzen oder die Steuervordrucke herunterladen und in Ruhe am Bildschirm ausfüllen. Wenn Sie unsicher sind, welche Eintragungen vorzunehmen sind, lesen Sie zur Hilfestellung die entsprechenden Anleitungen. Die Auswahl der einzelnen Steuervordrucke hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Als Arbeitnehmer benötigen Sie neben dem Mantelbogen für die Einkommenssteuererklärung immer die Anlage N. Wer Kinder hat muss darüber hinaus die Anlage Kind ausfüllen, wenn er von steuerlichen Vergünstigungen profitieren will. Hier tragen Sie beispielsweise die Betreuungskosten und Schulgeld ein oder machen einen Sonderbedarf für die Ausbildung eines volljährigen Kindes geltend. Wer Unterhalt für volljährige Kinder oder Elternunterhalt leistet, kann über die Anlage Unterhalt die außergewöhnlichen Belastungen anmelden. Bei Kapitaleinkünften aus Depots, Wertpapieren usw. das Ausfüllen der Anlage K notwendig. Wer im Steuerjahr auch im Ausland Einkünfte erzielt hat, gibt diese im Steuerformular AUS an.

Steuererklärung rückwirkend machen und Geld zurückholen

Sie sind Rentner? Dann müssen Sie nur dann zum Finanzamt, wenn Ihre Einkünfte den jährlich festgelegten Grundfreibetrag übersteigen. Allerdings kann sich für Rentner die Abgabe einer Steuererklärung in jedem Fall lohnen. So kann jeder den Pauschalbetrag von 102 Euro für Werbungskosten geltend machen. Unter Werbungskosten fallen etwa die Kosten im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rente oder Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie den pauschalen Satz überschreiten, lohnt es sich die Belege zu sammeln. Geben Sie Ihre Werbungskosten im Vordruck an.

Selbstständige und Freiberufler sind im Allgemeinen gehalten Ihre Steuererklärung elektronisch via Schnittstelle abzugeben. Nur in Ausnahmefällen darf dieser Personenkreis noch auf das Papierformat zurückgreifen. Im Zweifel sollten Sie sich direkt bei Ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt erkundigen. Wer lediglich Arbeitslohn oder Versorgungsbezüge erhält bzw. Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld, kann die vereinfachte Steuererklärung nutzen. In diesem Fall sind die Absetzungsmöglichkeiten allerdings beschränkt. Ehepaare müssen sich im vereinfachten Verfahren immer für die gemeinsame Veranlagung entscheiden. Dafür ist der Vordruck übersichtlich und umfasst nicht mehr als zwei Seiten.

Die Mehrzahl der Steuerpflichtigen nutzt noch immer die klassische Form der Steuererklärung, bei der Mantelbogen zu verwenden ist. Sonderausgaben, Steuerermäßigungen und Steuerbegünstigungen können darin erfasst werden, wie auch Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Anlage Vorsorgeaufwand, in der neben geleisteter Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung auch private Vorsorgekosten eingetragen werden können. Zu solchen Vorsorgeaufwendungen zählen beispielsweise Beiträge für private Pflege- oder Krankenversicherungen. Monatliche Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge, wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente, gehören in die Anlage AV.