Kaufverträge: Kauf und Verkauf mit Musterverträgen rechtssicher

Hier finden Sie Vorlagen für Kaufverträge aller Art – vom Autokauf über den Grundstückskauf bis zum Unternehmenskauf. Regeln Sie die Bedingungen für den Übergang des Eigentums rechtsverbindlich. Die bewährten Muster-Kaufverträge lassen sich bequem am Computer editieren und können immer wieder verwendet werden.

Kaufverträge zum Download als PDF oder DOC haben den Vorteil, dass Sie die Vorlage immer wieder verwenden können. Entscheiden Sie, ob Sie dem Käufer eine Garantie geben oder einen Ratenkauf anbieten wollen. Einem Kaufvertrag über eine Katze, ein Pferd oder einen Hund sollten Sie unter Umständen ein tierärztliches Gutachten anfügen.

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Kaufverträge schriftlich festhalten und Ärger vermeiden

Wer beim Abschluss eines Kaufvertrages auf den Handschlag vertraut, erlebt später häufig eine böse Überraschung. Denn im Zweifel steht Aussage gegen Aussage und nicht selten kommt es zu langwierigen Gerichtsverfahren. Auch wenn das Gesetz nur beim Immobilienerwerb, wie dem Kauf eines Hauses die Schriftform vorschreibt (und hier sogar ein Notar erforderlich ist), sollten Sie Ihre Kaufverträge daher schriftlich abschließen. Egal, ob es um Kfz-Kaufverträge, den Kaufvertrag über ein Pferd oder ein Gartenhaus geht: Immer sollte präzise geklärt werden, wie es um die Bezahlung, die Übergabe und die Gewährleistung steht.

Kaufverträge von privat oder gewerblich?

Zu unterscheiden ist beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen, ob es sich um den Verkauf von einem Unternehmer oder einer Privatperson handelt. Während unter Privatleuten die Gewährleistung ausgeschlossen werden darf, kann ein Unternehmer diese im Kaufvertrag nur beschränken. Achten Sie daher beim Kauf einer Vorlage für einen Kaufvertrag immer darauf, ob diese für den Privatverkauf geeignet ist. Musterverträge von Formblitz sind entsprechend gekennzeichnet, Sie können hier nicht danebenliegen. Alle hier zum Download bereitstehenden Kaufverträge liegen in den Formaten PDF und MS Word vor und sind frei editierbar. Die Muster lassen sich auf dem Computer abspeichern und bei Bedarf beliebig oft verwenden.

Einkaufen im Ladengeschäft – kommt ein Kaufvertrag zustande?

Dann gibt es aber auch noch den Kaufvertrag, bei dem gar nicht das gefühl hat, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Nehmen wir ein Beispiel: Herr Schmidt, 45 Jahre alt und geistig gesund, verlässt einen Supermarkt mit einer Milchtüte unter dem Arm, die er gerade an der Kasse bezahlt hat. Wir fragen ihn, ob er einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Herr Schmidt ist sich nicht sicher, er hat zwar mal gelesen, dass beim Einkaufen ein Rechtsgeschäft zustande kommt, hat aber dennoch Zweifel, ob er nun einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. „Hätte ich nicht bei Abschluss eines Kaufvertrages etwas unterschreiben müssen?“, fragt er. Herr Schmidt steht mit seinen Zweifeln nicht alleine da.

Für viele juristische Laien, also für die meisten Mitmenschen, ist es ein Mysterium, warum bei der Alltagstätigkeit Einkaufen ein Kaufvertrag zustande kommt. Existenziell wichtig für das Zustandekommen eines Kaufvertrages ist die Abgabe zweier Willenserklärungen, die sich inhaltlich aufeinander beziehen. Der Verkäufer verpflichtet sich hierbei zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache, der Käufer zur Bezahlung der Kaufsumme und zur Abnahme der Sache. Bei dem mündlichen Abschluss eines Kaufvertrages würde sich der Dialog, der dadurch zustande kommt, in etwa so anhören: Der Verkäufer: „Ich will, dass diese Milchtüte in Ihr Eigentum übergeht und übergebe sie hiermit.“. Herr Schmidt: „Ich will den Kaufpreis von 60 Cent zahlen und die Milchtüte mit nach Hause nehmen.“. Wären wir Zeuge eines solchen Dialoges, käme uns das doch einigermaßen surreal vor.

Schriftlicher Kaufvertrag gibt Sicherheit

Wir halten fest: Der Kaufvertrag bedarf in aller Regel keiner besonderen Form. Er kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (konkludentes Handeln) abgeschlossen werden. In letzterem Fall werden die erforderlichen Willenserklärungen stillschweigend durch zielführendes Verhalten auf nonverbaler Ebene abgegeben. Wir machen also etwas, das unseren Willen signalisiert. Was für eine Rolle spielt denn das Alter und die geistige Gesundheit von Herrn Schmidt dabei?

Herr Schmidt hatte natürlich Recht: Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft. Damit seine Willenserklärung rechtlich wirksam ist, muss er (rechts-) geschäftsfähig sein. Dadurch dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat er die volle Geschäftsfähigkeit erworben und er verfügt über das nötige Maß geistiger Einsicht, um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können. Kinder unter 7 Jahren sind beispielsweise geschäftsunfähig, können daher keine Verträge schließen und benötigen zum Abschluss eines Kaufvertrages einen gesetzlichen Vertreter.

Sobald der Kaufgegenstand etwas Komplexeres ist als eine simple Tüte Milch, wollen wir es doch lieber schwarz auf weiß haben, weshalb wir einen schriftlichen Kaufvertrag bevorzugen. Wenn wir einen Kaufvertrag schriftlich fixieren, sollten darin alle wesentlichen Vertragsmerkmale enthalten sein, wie Name des Käufers und Verkäufers, Merkmale des Kaufgegenstandes, Ort und Datum der Übergabe, Kaufpreis und die Unterschriften des Käufers und Verkäufers.

Form des Kaufvertrages – auf den Kaufgegenstand kommt es an

Der Kaufgegenstand muss nicht immer eine bewegliche Sache sein. Auch unbewegliche Sachen (Häuser, Grundstücke), Tiere, oder ein Recht (Forderung, Patent) kann Gegenstand eines Kaufvertrages sein. Allerdings gibt es in diesen juristischen Sphären teilweise dann doch ein Schriftformerfordernis. Beispielsweise ist bei einem Kaufvertrag über Wohnungseigentum oder Grundstücke eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Einen Kaufvertrag über ein Haus/bebautes Grundstück können Sie bei FORMBLITZ herunterladen, ausfüllen und anschließend notariell beurkunden lassen. Zur Orientierung ist zunächst eine Gratis-Vertragsvorlage sinnvoll. Außerdem offerieren wir etliche andere Kaufverträge, angefangen mit Kaufvertrag über Einbauküche, über Kfz-Kaufvertrag, Wohnwagen-Kaufvertrag, bis hin zu Kaufvertrag über ein gebrauchtes EDV-System oder Software, um nur einige zu nennen.