Alle Jahre wieder kommt mit der weissen Winterpracht auch der Streit mit dem Vermieter darüber, wer für den Winterdienst zuständig ist. Dieser Streit entsteht meistens dann, wenn der Mievertrag keine konkreten Regelungen darüber vorsieht. Informieren Sie sich also als Mieter über Ihre Pflichten und weisen Sie Ihren Vermieter beim nächsten Wintereinbruch in seine Pflichten ein. Unser Praxis-Ratgeber ist umfangreich und dennoch leicht verständlich!
1. Auf einen Blick
1.1 Der Winterdienst muss im Mietvertrag vereinbart sein
1.2 So ist die Rechtslage, wenn unterschiedliche Mietverträge existieren
1.3 Die Räumpflicht muss gerecht auf alle Mieter verteilt werden
1.4 Die Streuzeiten sind im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt
1.5 Bei Glatteis müssen Sie vorsorglich streuen
1.6 Für Räumgeräte und Streumaterial ist Ihr Vermieter zuständig
2. Fragen und Antworten
3. Aktuelle Urteile
4. Streunachweis (Tabelle)
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