Achtung: Als sinnvolle Ergänzung zu einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, mittels einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens zu berechtigen, für medizinische Fälle, die von den Bestimmungen der Patientenverfügung nicht erfasst werden, Entscheidungen für Sie zu fällen.
Sie können den Vordruck Patientenverfügung als PDF zum Ankreuzen und Ausfüllen nutzen oder im Format MS Doc selbst individuelle Formulierungen einfügen. Die Vorgaben zur Patientenverfügung von Bundesjustizministerium werden selbstverständlich berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt, dass eine Patientenverfügung keiner bestimmten Form bedarf. Sie muss etwa nicht notariell beglaubigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Allerdings lassen sich in schriftlicher Form für konkrete Fälle meist sehr viele unmissverständliche Vorkehrungen treffen. In der Praxis besteht häufig das Problem, dass schwer einzuschätzen ist, ob der Anwendungsfall bereits eingetreten ist oder nicht. Hier hilft eine klare, schriftliche und möglichst ausführliche Willenserklärung. Dadurch wird nicht nur sichergestellt, dass dem Willen des Patienten im Ernstfall entsprochen wird, den Angehörigen wird auch die Last abgenommen, selbst Entscheidungen hinsichtlich des weiteren medizinischen Vorgehens zu treffen oder vorhandene Willenserklärungen interpretieren zu müssen.
Wir empfehlen Ihnen die Patientenverfügung Punkt für Punkt mit Ihrem Hausarzt durchzusprechen.
Die Mehrheit der Bürger in Deutschland ist pro Patientenverfügung. Wie zahlreiche Studien nachweisen, stehen immer mehr Bürger einer nachhaltigen Regelung des eigenen Patientenwillens aufgeschlossen gegenüber. Nach Kalkulationen hat jedoch nur ca. ein Zehntel der Bundesbürger ein Formular für eine schriftliche Patientenverfügung, auch als "Patientenvollmacht" bezeichnet, ausgefüllt. Auf die Frage warum die Vorsorge-Regelung noch nicht erstellt und hinterlegt wurde, sind fehlende Zeit sowie mangelndes Wissen über die genauen Anforderungen einer Patientenverfügung die häufigste Antwort. Informationen rund Fragen dieses wichtigen Bereiches können auf vielen Wegen gesammelt werden. Publikationen von Bundeministerien, Verlagen und privaten Organisationen geben einen ersten Zugang zu dem Themenfeld. Aber auch Info-Termine von Wohlfahrtsverbänden, örtlichen medizinischen Einrichtungen oder kommunalen Behörden sind eine beliebte und ertragreiche Quelle. Bevor der Wille jedoch endgültig schriftlich festgelegt wird, sollte ein vertrauliches Gespräch mit dem Hausarzt letzte Gewissheit über die notwendigen Punkte einer ganz persönlichen Patientenverfügung geben.
Ein bundeseinheitliches Formular für die Patientenverfügung, analog etwa zu den amtlichen Steuerformularen oder kommunalen Behördenformularen, gibt es nicht. Die Nutzung von Vordrucken erlaubt eine Übersicht über die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Muster-Patientenverfügungen, die über das Internet zum Download bereitstehen, können inhaltlich dann an die jeweiligen eigenen Vorstellungen angepasst werden. Eine leichte Bedienbarkeit und der Komfort einer Bearbeitung am Rechner, bietet einen Vorteil gegenüber ausgedruckten Formularen. In jedem Fall gilt jedoch: Wenn Sie Zweifel daran haben, dass Sie Ihre Muster-Patientenverfügung vollständig ausgefüllt haben, beraten Sie sich mit Ihrem Arzt oder einem Notar.
Der Bundesgerichtshof hat in dem oben genannten Beschluss klargestellt, dass eine Patientenverfügung möglichst konkret formuliert werden muss. Es reicht also nicht aus, pauschal lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Sie sollten – wie in der Vorlage vorgesehen – genau niederlegen, welche Behandlungsmaßnahmen spezifisch gewünscht sind oder abgelehnt werden. Gleichzeitig sollte immer darauf Bezug genommen werden, ob die in der Patientenverfügung konkret festgelegten Behandlungswünsche (z.B. die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr) in allen konkret beschriebenen Behandlungssituationen gelten sollen oder ob für verschiedene Situationen auch verschiedene Behandlungswünsche festgelegt werden sollen. Lassen Sie sich von einer fachkundigen Person bei der Erstellung der Patientenverfügung beraten und stellen Sie damit sicher, dass Sie alle medizinischen Fragen verstanden und umfassend geklärt haben.
Sie möchten die Patientenverfügung von Formblitz lieber in Papierform? Kein Problem: Die Patientenverfügung gibt es nicht nur als Download, sondern auch als Versandprodukt im Vorlagen-Set mit Checkliste & Notfallkarte. Die entsprechende Produktseite zur Patientenverfügung als Vordruck finden Sie hier.