Auch im Steuerjahr 2021 hatten die meisten Bürger noch mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen. Besondere Auswirkungen zeigen sich bei allen Arbeitnehmern, die in Kurzarbeit gearbeitet haben. Diese sind nun - teilweise erstmalig - zu Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Auch das Homeoffice schlägt sich weiterhin bei den Werbungskosten nieder. Wer sich dauerhaft im Homeoffice eingerichtet hat, kann in der Anlage N nun eventuell erstmalig ein Arbeitszimmer absetzen. Aufgrund der vielen neuen Möglichkeiten, die zur Steuererleichterung beitragen, sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Steuererklärung 2021 beginnen. Denn bis zum 31. Juli 2022 läuft die Abgabefrist. Ob es auch 2022 wieder eine Verlängerung bis Ende Oktober geben wird, ist unklar. Bereiten Sie sich vor und füllen Sie die Steuerformulare ganz bequem zuhause am Rechner aus.