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Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz

Abmahnung bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers

Formal korrekt wegen Alkoholkonsums während der Arbeitszeit abmahnen!
Von Arbeitsrechtlern erstellt und in der Praxis bewährt
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Alkohol am Arbeitsplatz gefährdet nicht nur die Gesundheit Ihres Mitarbeiters, sondern den gesamten Betriebsablauf. Als Arbeitgeber sind alkoholisierte Angestellte für Sie eine potentielle Gefährdung. Nicht nur steigt die Konfliktbereitschaft mit wachsender Promillezahl im Blut, auch besteht die Gefahr, dass Arbeiten fehlerhaft ausgeführt werden. Daher ist Alkoholkonsum im Betrieb immer ein Anlass für eine Abmahnung, die in die Personalakte aufzunehmen ist. Eine Abmahnung ist allerdings nur dann rechtswirksam, wenn sie den Formerfordernissen entspricht. Richten Sie sich daher nach unserem Muster, das genau auf den Fall des Alkoholmissbrauchs zugeschnitten ist.

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Mehr Informationen zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz

Laut Statistiken ereignen sich 10 bis 30 Prozent aller Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz. Alkoholkranke Arbeitnehmer fallen durch 16mal höhere Fehlzeiten und 2,5mal höhere Krankmeldungen auf. Neben diesen Beeinträchtigungen ist natürlich auch eine deutlich verminderte Arbeitsleistung unter Alkoholeinfluss zu verzeichnen. Die Zahl alkoholkranker Arbeitnehmer ist alarmierend: 5 Prozent aller Beschäftigten gelten als alkoholsüchtig, weitere 10 Prozent als stark gefährdet. Für Arbeitgeber sind diese Zahlen besorgniserregend, denn unter Alkoholeinfluss sinken Aufmerksamkeit und Kritikfähigkeit. Das Seh- und Reaktionsvermögen sind ebenfalls beeinträchtigt. Störungen des Gleichgewichtssinns, der Koordination und der Feinmotorik sind die Folgen. Besonders gefährdet sind Berufe, in denen ein hoher Flüssigkeitsbedarf besteht, etwa in staubigen oder sehr warmen Arbeitsumgebungen. Aber auch Arbeitnehmer, die erheblichem Stress ausgesetzt sind, wie Außendienstler, IT- Kräfte oder Manager sind gefährdet. Durch das Arbeitsrecht ist kein absolutes Alkoholverbot gesichert. Der Mitarbeiter kann demnach Alkohol konsumieren, solange er seine im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pflichten nicht verletzt.

 



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