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Kaufvertrag Haus

Vertrag für Immobilie oder bebautes Grundstück (mit Auflassung)

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Rechtssicher, von Immobilienexperten erstellt
Schutz für Käufer und Verkäufer durch schriftlichen Kaufvertrag
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In Deutschland kann der Kauf eines Hauses nicht vom Eigentumserwerb am Grundstück getrennt werden. Somit muss im Kaufvertrag über ein Haus beides geregelt werden. Da der Eigentumserwerb von der Frage der Grundbucheintragung abhängig ist, sollte im Vertrag die Frage der Übergabe genau definiert sein. Die ausgewogene Vertragsgestaltung in diesem Muster für einen Immobilienkaufvertrag gewährleistet, dass die Rechte und Pflichten beider Seiten von der Kaufpreiszahlung bis zum Einzug in das Haus berücksichtigt werden. Vorlage hier als Word bzw. PDF downloaden.

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Welche Angaben macht der Vertrag zum Kauf eines Grundstückes?

Der Kauf eines Hauses oder eines bebauten Grundstückes ist in der Regel eine bedeutende Investition. Unabhängig von der Größe des Objektes muss daher eine vertragliche Vereinbarung die Konditionen des Handels präzise regeln. In der Regel ist ein Makler vom Verkäufer oder vom Käufer eingeschaltet worden. In dem Fall sollte besonders der Käufer darauf achten, dass die Angaben aus dem Exposé des Makler mit den Angaben im Kaufvertrag übereinstimmen. Denn die Angaben des Maklers sind insoweit unverbindlich.

Sollte sich nach dem Hausverkauf herausstellen, dass der Kaufvertrag vom den Maklerangaben abweicht, sind Ansprüche des Käufers in der Regel nicht gegeben. Ein umfassender und notariell beglaubigter Kaufvertrag ist für den Verkauf eines Grundstücks unabdingbar. Die Beurkundung durch einen Notar ist gesetzlich vorgeschrieben. Neben der Angabe des Kaufpreises, sind Ausführungen zu Haftung von Rechts- bzw. Sachmängeln oder der Finanzierung regelt der Kaufvertrag andere detaillierte Punkte zu regeln.


Unter dem Punkt "Grundbuchstand" etwa werden für das betreffende Areal bzw. Haus die entsprechenden Daten aus dem beim jeweiligen Amtsgericht hinterlegten Grundbuch eingetragen. Für den Käufer besonders wichtig: Die die Vereinbarung benennt auch etwaige Buchgrundschulden einer Bank oder weitere Lasten, die auf dem Grundstück liegen. Der Kaufvertrag besagt weiterhin, dass erst am Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung Besitz, Nutzungen, Lasten, Gefahren zufällige Verschlechterung und die Verkehrssicherungspflichten des Grundbesitzes sowie die Grundstückshaftung auf den Käufer übergehen. Erst mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch geht das Eigentum jedoch auf den Käufer über.

Welche Angaben zum Verkauf des Hauses sind erforderlich?

Rechtlich gesehen wird nur das (bebaute) Grundstück verkauft. Grundstück und Haus kann man nicht voneinander trennen, veräußert wird letztlich das Grundstück auf dem sich das Haus befindet. Der Eigentümer des Grundstücks wird automatisch Eigentümer des Hauses. Entscheidend ist also nur die genaue Bezeichnung des Grundstücks.
Wird ein bebautes Grundstück verkauft, ist bei der Berechnung des Kaufpreises aber meist der Zustand des Hauses entscheidend. Das Haus wird in dem Zustand übernommen, wie besichtigt.

Es ist also ratsam vor Unterzeichnung des Kaufvertrages die Tipps eines Sachverständigen einzuholen oder einen Gutachter zu beauftragen, falls Zweifel über die Bausubstanz bestehen. Jeder Grundstückskaufvertrag muss von einem Notar beurkundet werden, sonst ist er nicht wirksam. Sollen Einrichtungsgegenstände im Haus mit verkauft werden, so kann dies in einem gesonderten Kaufvertrag geschehen (der nicht beurkundet werden muss). Wichtig: Einbauten, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind Bestandteil des Gebäudes bzw. der Wohnung und sind somit vom Hausverkauf umfasst.

 

Inhalt: Kaufvertrag Haus

Bitte beachten Sie, dass Grundstücksgeschäfte grundsätzlich nur bei notarieller Beurkundung gültig sind! Das Vertragsmuster für einen Hauskauf dient daher vor allem Ihrer rechtlichen und vertraglichen Orientierung und der Vorbereitung des Notartermins. Folgende Paragraphen sind im Kaufvertrag enthalten:

  • §1 Grundbuchstand
  • §2 Kauf
  • §3 Kaufpreis und Fälligkeit
  • §4 Zwangsvollstreckungsunterwerfung
  • §5 Auflassung
  • §6 Auflassungsvormerkung
  • §7 Besitzübergang (Übergabe)
  • §8 Haftung für Sachmängel
  • §9 Haftung für Rechtsmängel
  • §10 Finanzierungsmitwirkung
  • §11 Finanzierungsvollmacht
  • §12 Rücktrittsrecht
  • §13 Abwicklungsermächtigung für den Notar
  • §14 Kosten
  • §15 Salvatorische Klausel
  • §16 Abschriften und Ausfertigungen
  • §17 Hinweise und Belehrungen

 

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