In unserem nachfolgenden Artikel erfahren Sie, inwiefern Ihnen Homeoffice und Pendeln in Ihrer Steuererklärung 2021 zu hohen Rückzahlungen des Finanzamts verhelfen können.

Hier finden Sie unser großes Steuer-Paket 2022 mit allen nötigen Steuerformularen für das Steuerjahr 2021.

Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung?

Kurz gesagt handelt es sich bei dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich um die veraltete Beschreibung einer freiwilligen Steuererklärung. Demnach umfasst ein Lohnsteuerjahresausgleich heutzutage eine Korrektur der tatsächlich abgeführten Lohnsteuer und ist demnach von Arbeitgebern mit mindestens zehn Mitarbeitenden einzureichen. Dies erfolgt zum Jahresende.

Demnach ist heutzutage der Begriff Einkommenssteuererklärung universell für verpflichtende und freiwillige Steuererklärungen zu nutzen.

Abgabefrist Steuererklärung 2021

Die Steuererklärung 2021 ist bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise hat der Gesetzgeber die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2021 verlängert. Gleiches gilt für die folgenden Veranlagungszeiträume. Hier finden Sie eine Übersicht der Abgabetermine:

  • Veranlagungszeitraum 2021 – Abgabe bis zum 31. Oktober 2022
  • Veranlagungszeitraum 2022 – Abgabe bis zum 30. September 2023
  • Veranlagungszeitraum 2023 – Abgabe bis zum 31. August 2024
  • Veranlagungszeitraum 2024 – Abgabe bis zum 31. Juli 2025

Wichtig: Die Abgabefristen gelten lediglich für all jene, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese ohne Hilfe eines Steuerberaters oder der Lohnsteuerhilfe machen. Damit es dennoch möglichst einfach für Sie ist, die Steuererklärung richtig und schnell einzureichen, finden Sie hier das WISO Steuer-Sparbuch 2022, ein Steuerprogramm für die Steuererklärung 2021.

Freiwillige Steuererklärung 2021

Reichen Sie Ihre Steuererklärung freiwillig beim Finanzamt ein, so haben Sie dafür insgesamt vier Jahre Zeit. Dies bedeutet, dass Sie Ihre freiwillige Steuererklärung 2021 erst zum 31. Dezember 2025 einreichen müssen.

Doch wer ist zu einer freiwilligen Abgabe berechtigt? Sie können Ihre Einkommensteuererklärung beispielsweise dann freiwillig einreichen, wenn Sie Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte sind.

Steuervorteile 2021 auf einen Blick

Aufgrund verschiedener Regelungen und erhöhter Pauschalen im Veranlagungszeitraum 2021 haben Sie in folgenden Bereichen Steuervorteile, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten:

  • Steuervorteile für Pendler durch Entfernungspauschale
  • Home-Office-Regelungen steuerlich nutzen
  • Ausstattung fürs Arbeitszimmer steuerlich geltend machen
  • Besonderheiten Steuererklärung 2021 bei Kurzarbeit

Steuervorteile für Pendler durch Entfernungspauschale

Für das Steuerjahr 2021 könne sich Arbeitnehmer mit längerem Arbeitsweg durch eine erhöhte Pendlerpauschale ordentlich Steuervorteile sichern. Seit Januar 2021 galt demnach ein Anstieg der Pendlerpauschale um 5 Cent ab dem 21. Kilometer. Von zuvor 0,30 Euro stieg die Pauschale auf 0,35 Euro an.

Erfahren Sie hier mehr über die Pendlerpauschale und welche weiteren Erhöhungen für das Steuerjahr 2022 zu beachten sind.

Home-Office-Regelungen steuerlich nutzen

Mit Blick auf die coronabedingt zum Teil vorgeschriebene Arbeit im Home-Office können Beschäftigte für 2021 fünf Euro pro Tag im Home-Office absetzen. Hierbei gilt es zu beachten, dass Sie jedoch maximal 120 Tage im Jahr geltend machen können, was eine maximale Zahlung von 600 Euro (5 Euro x 120 Tage) möglich macht.

Tipp: Da jeder Arbeitnehmer automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro eingeräumt bekommt, lohnt sich das Geltendmachen der Home-Office-Pauschale erst dann, wenn Ihnen weitere Posten im Rahmen Ihrer Steuererklärung 2021 zu einem höheren Betrag verhelfen.

Ausstattung fürs Arbeitszimmer steuerlich geltend machen

Einen weiteren Steuervorteil können Sie sich mithilfe von Raum- und Ausstattungskosten sichern. Demnach akzeptiert das Finanzamt bis zu 1250 Euro als Werbungskosten für das Ausstatten Ihres häuslichen Arbeitsbereichs. Achten Sie hier darauf, dass es sich um ein separates Arbeitszimmer handelt. Um die Kosten geltend machen zu können, achten Sie auf folgende Voraussetzungen:

  • Das Arbeitszimmer muss sich in der häuslichen Sphäre, darunter beispielsweise im Haus oder der Wohnung befinden
  • Das Arbeitszimmer darf höchstens zu 10% privat genutzt werden 
  • Es muss zu diesem Zeitpunkt eine sogenannte Home-Office-Pflicht bestanden haben

Besonderheiten Steuererklärung 2021 bei Kurzarbeit

Aufgrund der Corona-Pandemie befanden sich viele Arbeitnehmer zeitweilig in Kurzarbeit und haben entsprechend Kurzarbeitergeld erhalten. Lag die gezahlte Summe dabei über 410 Euro, so sind Sie als Empfänger dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese Regelung gilt für all jene, die Lohnersatzleistungen erhalten haben, darunter Arbeitslosengeld oder auch Insolvenzgeld. Hierbei wird im Einzelfall geprüft, ob eine Erstattung eingeleitet oder eine Nachzahlung der Einkommenssteuer gefordert wird.

Empfänger des Kurzarbeitergelds müssen die Höhe ihrer Bezüge in Zeile 28 der Anlage N ihrer Steuererklärung vermerken.