Es gibt Momente im Leben, in denen Sie sicherlich nicht arbeiten möchten. Wenn Sie eine Auszeit benötigen, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen. Bezahlter Sonderurlaub, den Sie dafür erhalten, wird nicht von Ihrem jährlichen Urlaubskontingent abgezogen. Im Arbeitsrecht wird zwischen bezahltem und unbezahltem Sonderurlaub unterschieden. Ob es um Heirat, Todesfall, Geburt oder die Krankheit Ihres Kindes geht, hier erfahren Sie, wie es um Ihr rechtliches Anrecht auf Sonderurlaub steht.

Bezahlter Sonderurlaub: Die rechtlichen Grundlagen

Wenn es für Sie unzumutbar oder unmöglich ist, zur Arbeit zu erscheinen, haben Sie das Recht auf bezahlten Sonderurlaub, der mit Lohnfortzahlung einhergeht. Dies wird durch durch die “vorübergehende Verhinderung” in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Doch bevor Sie Ihren Antrag auf Sonderurlaub stellen, sollten Sie in Ihren Arbeitsvertrag schauen: Darin kann die bezahlte Freistellung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Unabhängig von den regulären Urlaubstagen, die Sie als Arbeitnehmer pro Jahr nehmen können, steht Ihnen ansonsten aber dieser Sonderurlaub zu.

Das BGB definiert nicht genau, in welchen Fällen und wie lange Sonderurlaub gewährt werden muss. Man muss also letztendlich jeden Einzelfall genauer betrachten, sollte die Meinung des Arbeitnehmers von der des Arbeitgebers abweichen. In der Regel orientiert sich der Arbeitgeber an den Anlässen, die im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvÖD) aufgeführt sind.

Dies sind die häufigsten Anlässe, zu denen bezahlter Sonderurlaub gewährt wird:

Sonderurlaub bei Hochzeit

Ihre eigene Hochzeit ist ein Anlass, an dem ein bezahlter freier Tag sicherlich willkommen ist. Obwohl das BGB die Hochzeit nicht ausdrücklich als Freistellungsgrund nennt, werden die meisten Arbeitgeber in der Regel nicht darauf bestehen, dass Sie an diesem Tag arbeiten. Wenn Ihnen für diesen Tag Sonderurlaub gewährt wird, gilt dies in der Regel nur für die heiratenden Personen selbst. Andere Hochzeitsgäste haben in der Regel keinen Anspruch darauf. Nur bei der Trauung der Eltern oder Kinder steht Ihnen ein freier Tag zu.

Die Geburt eines Kindes

Wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag keine Regelungen zum Anspruch auf Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes enthält, hat der Vater grundsätzlich Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub bei der Geburt eines ehelichen Kindes. Im Fall der Geburt eines nicht ehelichen Kindes wurde früher der Anspruch teilweise verneint. Im Zuge des Gleichstellungsgebots kann diese Auffassung nicht mehr aufrecht erhalten werden.

Sonderurlaub bei Tod eines nahestehenden Menschen

Der Tod eines Verwandten ist ein weiterer Grund, Sonderurlaub zu beantragen. Allerdings stellt die Rechtsprechung hier nicht darauf ab, wen der Arbeitnehmer subjektiv als “nahestehend” empfindet. Sondern der Personenkreis wird auf enge Angehörige und Lebenspartner beschränkt. Sollte die An- und abreise längere Zeit in Anspruch nehmen, so muss die Dauer des gewährten Sonderurlaubs im Einzelfall ausgehandelt werden. In der Regel stehen Ihnen aber zumindest zwei freie Tage zu: einer für den Tag des Todes und ein weiterer für die Beerdigung. Achtung: Im Falle des Todes von Schwiegereltern oder Großeltern besteht normalerweise kein Anspruch. Man kann sich auch hier an den Richtwerten der Tarifverträge im öffentlichen Dienst orientieren: Beim Tod des Ehepartners oder Lebensgefährten stehen Ihnen drei Tage zu. Bei nahen Angehörigen wie Eltern, Kindern, Geschwistern, Stief- und Pflegekindern sind es ein bis zwei Tage. Dabei ist entscheidend, ob der Verstorbene mit Ihnen im selben Haushalt gelebt hat.

Krankheit eines Kindes

Kinder können plötzlich erkranken, sei es durch hohes Fieber oder eine Mittelohrentzündung. Unter bestimmten Umständen haben Sie Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, wenn Ihr Kind erkrankt und Sie es betreuen müssen. Voraussetzungen dafür sind, dass die Krankheit eine Betreuung erfordert, die nicht von anderen Personen sichergestellt werden kann und daher ein Elternteil zu Hause bleiben muss. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kind in Ihrem Haushalt lebt und das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine ärztliche Bescheinigung über die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes muss vorgelegt werden.

Gemäß § 616 BGB können Arbeitnehmer in diesem Fall bis zu fünf bezahlte Tage Sonderurlaub beanspruchen. Beachten Sie jedoch, dass der Anspruch auf Sonderurlaub bei Krankheit eines Kindes im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder begrenzt sein kann. Wenn Sie Anspruch auf fünf Tage Sonderurlaub haben und Ihr Kind länger krank ist, sollten Sie sich mit der Krankenkasse Ihres Kindes in Verbindung setzen. Ab dem sechsten Tag Abwesenheit vom Arbeitsplatz erhalten Sie kein Gehalt mehr, aber die Krankenkasse übernimmt 67 Prozent Ihres Nettogehalts. Die gesetzliche Regelung sieht vor: Jeder Elternteil kann bei Krankheit des Kindes 30 Tage für die Betreuung zu Hause bleiben. Alleinerziehende haben Anspruch auf 65 Tage. Für Familien mit mehreren Kindern gelten besondere Regelungen.

Weitere Gründe für eine bezahlte Freistellung

  • Zeugen oder Parteien vor Gericht haben Anspruch auf Sonderurlaub, da es als staatsbürgerliche Pflicht gilt. Dieser Anspruch kann auch für erforderliche Gerichtsanreisen gelten.
  • Behördengänge, außer Anhörungen, berechtigen normalerweise nicht zu Sonderurlaub. Ausnahme: Wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er ausserhalb der Arbeitszeit keinen Termin findet.
  • Bei schwerer Erkrankung eines Familienmitglieds haben Sie Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub, der auf bis zu zehn Tage unbezahlten Sonderurlaub ausgeweitet werden kann.
  • Für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche gilt § 629 BGB, jedoch nicht bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen.
  • Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks erhalten im Katastrophenfall Freistellung, finanziell unterstützt durch Bund und Länder.
  • Arzttermin: In der Regel begründet ein Arztbesuch keinen Anspruch auf Sonderurlaub, es sei denn, der Termin fällt zwingend in die Arbeitszeit und ist nicht beeinflussbar. Dies betrifft die Behandlungsdauer und die Hin- und Rückfahrt zum Arzt.

Was tun, wenn die bezahlte Freistellung nicht gewährt wird?

Sie beantragen eine bezahlte Freistellung, aber Ihr Arbeitgeber lehnt ab? Oft sind die Gründe, zu denen bezahlter Sonderurlaub gewährt wird, in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt, aber manchmal gibt es dennoch Streit. Dann sollten Sie Hilfe bei einem Rechtsexperten oder einem Anwalt suchen. Weiterhin können Sie regulären Urlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen, den Sie sich jedoch von Ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen müssen.

Lesen Sie hier, wie Sie beachten müssen, wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen möchten.