Wir bieten Ihnen in der Todesfall Checkliste einen über die Pflichten, die Sie als Hinterbliebener haben und über die wichtigsten Schritte, die einzuleiten sind.

Was tun, wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist?

Wenn eine Person außerhalb eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung verstirbt, sollte man sofort ein Arzt verständigen, der den Tod offiziell feststellt und  Totenschein (auch Leichenschauschein genannt) ausstellt. Tritt der Tod im Krankenhaus bzw. einer Einrichtung ein, so wird von dort die Ausstellung des Totenscheins in die Wege geleitet. Auch weitere Angehörige sollte der Hinterbliebene sofort verständigen.

Todesfall Checkliste – was geschieht mit dem Leichnam?

In vielen Fällen wünschen sich die Angehörigen eine Zeit, um im Rahmen einer Totenwache Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. Die Aufbahrung darf auch in der Privatwohnung erfolgen. Allerdings nicht unbegrenzt lange. Die Dauer der Aufbahrung regeln die Vorschriften der Länder. Grundsätzlich darf der Verstorbene zwischen 24 und 48 Stunde aufgebahrt werden. Danach muss der Leichnam einem Bestatter übergeben und in eine Leichenhalle überführt werden.  Auf Antrag kann das Amt diese Frist verlängern.

Wo und wann muss man den Todesfall melden?

Der nächste Punkt, der laut Todesfall Checkliste zu bedenken ist, ist die Meldung. Sie melden den Todesfall dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte. Diese sogenannte Sterbefallanzeige können Sie mündlich und persönlich erstatten. In der Regel sollte sie spätestens am dritten, auf den Todestag folgenden Werktag erfolgen. Verpflichtet zur Anzeige sind grundsätzlich nicht nur die Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Sondern auch die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat bzw. auch jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. In der Praxis ist dies oft wenig relevant: Denn ist der Tod in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung eingetreten, zeigt die dortige Verwaltung den Todesfall an. Ansonsten übernehmen die meisten Bestatter auf Wunsch den Behördengang. 

Wo bekommt man die Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde müssen Sie beim für den Sterbeort zuständigen Standesamt beantragen. Häufig wird der Bestatter die Aufgaben übernehmen. Er benötigt dafür jedoch eine Vollmacht. Wenn man persönlich zum Standesamt geht, sollte man zur Identitätsfeststellung seinen Personalausweis oder Reisepass bereit halten. Wenn man für jemand anderen den Antrag stellt, dann benötigt man zusätzlich eine schriftlich ausgestellte Vollmacht.

Wer darf die Sterbeurkunde beantragen?

Antragsberechtigt sind Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, sowie die Eltern bzw. Großeltern. Auch Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person können den Antrag stellen, vorausgesetzt sie sind bereits mindestens 16 Jahre alt. Auch andere Personen, wie zum Beispiel Geschwister, können unter Umständen eine Sterbeurkunde beantragen. In dem Fall müssen sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob der Antragsteller auch Erbe geworden ist, zumal man dies häufig erst viel später klären kann. 

Wer muss noch unterrichtet werden?

Wenn der Todesfall aufgrund eines Unfalls eingetreten ist, muss innerhalb von 48 Stunden eine Nachricht an die Unfallversicherung gehen. Denn diese darf ggf. eine Obduktion veranlassen. Auch andere Versicherungen sind schnellstmöglich zu benachrichtigen, denn es gilt die Regelung der sogenannten Kenntniserlangung: Die Beiträge werden erst ab dem Zeitpunkt erstattet, an dem der Versicherer über den Todesfall informiert wurde. Auch Stellen von denen der Verstorbene Leistungen bezogen hat, wie beispielsweise die Rentenversicherung sind zu informieren. 

Wer muss eigentlich den Bestatter beauftragen?

Die sogenannte Bestattungspflicht ist Ländersache. Die Bestattungsgesetzen der Bundesländer unterscheiden sich jedoch nicht grundlegend. Bestattungspflichtig sind demnach die Angehörigen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Im Einzelfall sollte man daher im jeweiligen Bestattungsgesetz nachsehen. In der Regel ergibt sich eine folgende Reihenfolge:

1. Ehegatte oder Lebenspartner

2. die volljährigen Kinder,

3. die Eltern

4. die volljährigen Geschwister

5. die Großeltern

6. die volljährigen Enkelkinder

Falls keine dieser Personen erreichbar ist oder die Angehörigen untätig bleiben, geht die Bestattungspflicht auf den Staat über.

Wer trägt die Kosten für eine Bestattung?

Die Kosten für alles was mit der Bestattung zusammenhängt muss der gesetzliche oder testamentarische Erbe übernehmen. Es sind sogenannte Nachlassverbindlichkeiten, die vom Nachlassvermögen abgezogen werden. Angenommen alle gesetzlichen Erben schlagen das Erbe aus: Auch im Fall einer Erbausschlagung müssen grundsätzlich die unterhaltspflichtigen Angehörigen die Bestattungskosten übernehmen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Wenn die Übernahme der Kosten dem Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, tritt auf Antrag der Sozialhilfeträger ein. Gründe für die Unzumutbarkeit können darin liegen, dass man selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Die Kostenübernahme kann noch im Nachhinein beantragt werden. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Was ist bei der Beauftragung eines Bestatters zu beachten?

Bevor Sie einen Bestatter auswählen, sollten Sie in den Unterlagen des Verstorbenen nachsehen, ob dieser nicht bereits zu Lebzeiten einen Bestatter beauftragt oder eine Bestattungsverfügung aufgesetzt hat. Auch sollten Sie prüfen, ob eine Sterbegeldversicherung vorgelegen hat. Wenn es keine Verträge mit Bestattungsinstituten gibt, müssen Sie den Bestatter selbst auswählen. Da die Preise hier sehr stark variieren, sollten Sie Kostenvoranschläge einholen. Wenn möglich sollten Sie sich dabei Unterstützung aus dem Freundeskreis suchen, um die emotionale Belastung möglichst niedrig zu halten.