Nähere Angaben zur Mahnung
Mahnungen, insbesondere, wenn es sich um die erste handelt, sind Zahlungserinnerungen. Häufig hat der Schuldner einfach vergessen, den fälligen Betrag zu überweisen. Mit einer ersten Mahnung machen Sie ihn auf dieses Versäumnis aufmerksam. Wichtig ist, dass Sie Ihre Forderungen deutlich machen, klare Fristen nennen und auf etwaige Konsequenzen hinweisen. Beachten Sie, dass bei der ersten Mahnung noch keine Verzugszinsen berechnet werden. Bei allen weiteren Mahnungen trägt der Schuldner die entstandenen Mahnkosten. Auch für weitere Mahnstufen bietet FORMBLITZ entsprechend formulierte Muster.