Der vorherige Mieter stellt dem Vermieter also einen potentiellen Nachmieter zur Übernahme vor. Doch was gilt es dabei zu beachten? Und ist der Vermieter dazu verpflichtet einer Vertragsübernahme zuzustimmen?

Vertragliche Vereinbarung mit Vermieter

Besonders bei einer Vertragsübernahme ist es unumgänglich eine vertragliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Vermieter zu treffen. Beteiligt an dieser Vereinbarung müssen somit nicht nur der Vermieter und der Nachmieter sein, sondern auch der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Mieter.

Ohne eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter verfügt der potentielle Nachmieter über keinerlei rechtlichen Anspruch zur Übernahme. Wird der Vermieter bei solchen Vorhaben also nicht eingeweiht, so ist es diesem möglich jenes Vorhaben zu untersagen.

Ausnahme: Tod des Mieters

In besonderen Fällen, wie zum Beispiel beim Tod des Mieters kann es ohne oben genannte Vereinbarung zu einer rechtmäßigen Vertragsübernahme kommen. Gemäß §563 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann der Mietvertrag in einem solchen Fall unter anderem auch an Weitere, dem Haushalt Angehörige, übertragen werden.

Erfahren Sie hier mehr über eine Vertragsübernahme im Todesfalle des Mieters.

Schritt für Schritt zur Vertragsübernahme

Um eine rechtmäßige Vertragsübernahme auf die Beine zu stellen bedarf es einige zu beachtende Zwischenschritte. Es handelt sich hierbei in keiner Form um gesetzliche Vorschriften. 

  1. Von besonderer Wichtigkeit ist die Inkenntnissetzung des Vermieters, hierbei kann ein Anspruch des Mieters auf Vertragsübernahme bestehen
  2. Es bedarf eine schriftliche Vereinbarung aller Parteien zur Wirksamkeit der Vertragsübernahme (Mieter, Vermieter, Nachmieter)
  3. Noch offene Forderungen, wie beispielsweise Mietrückstände und die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen sind zu klären

Achtung: Beachten Sie in jedem Fall bereits bestehende Zusatzregelungen, die im Mietvertrag enthalten sind. Oftmals kann es zu hohen finanziellen Belastungen des Nachmieters durch die Übernahme kommen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich stets einen rechtskräftigen Nachmietervertrag zur Wohnungsübernahme aufzusetzen.

Ist Vermieter zur Nachmieter-Übernahme verpflichtet?

Hierbei handelt es sich um eine klare Einzelfallbetrachtung, da keine gewöhnliche Beendigung des Mietverhältnisses stattfindet, sondern eine besondere vertragliche Vereinbarung aufgesetzt wird. Grundsätzlich ist es also nicht möglich das Mitwirken des Vermieters zu erzwingen. Der weit verbreitete Glaube, man könne dem Vermieter 3 Nachmieter vorschlagen, von denen er einen nehmen muss, ist falsch. Dennoch existieren zwei Ausnahmen, die einen solches Mitwirken verlangen.

  1. Nachmieterklausel Sobald vertraglich eine Nachmieterklausel vereinbart wurde, so hat der Mieter einen Anspruch auf die Vertragsübernahme mit einem Nachmieter. Es handelt sich hier im Allgemeinen um die Verpflichtung den Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen und es mit dem jeweiligen Nachmieter fortzusetzen.
  2. Nachmieter ist WG-Mietglied Einem Urteil des Landgerichts Frankfurt ist zu entnehmen, dass Mieter einer Wohngemeinschaft grundsätzlich einen Anspruch auf Vertragsübernahme haben sollen (Az.: 2/11 S 208/90). Dies entspräche dem Vertragsinhalt. Austretenden Mitgliedern steht die Vertragsentlassung zu und neu eintretenden oder verbleibenden Mietern die Untervermietung oder ein Vertragseintritt als neuer Vertragspartner. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen vertraglichen Möglichkeiten innerhalb einer Wohngemeinschaft.