Der vorherige Mieter stellt dem Vermieter also einen potentiellen Nachmieter zur Übernahme vor. Doch was gilt es dabei zu beachten? Und ist der Vermieter dazu verpflichtet einer Vertragsübernahme zuzustimmen?

Schritt für Schritt zur Vertragsübernahme Mietvertrag

Um eine rechtmäßige Vertragsübernahme auf die Beine zu stellen bedarf es einiger Zwischenschritte. 

  • Klären Sie mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung, ob generell Nachmieter vorgeschlagen werden können. Es gibt keinerlei rechtlichen Anspruch darauf, dass der Mieter einen Nachmieter nennen darf.
  • Klären Sie mit dem potentiellen Nachmieter, wie ggf. mit noch offenen Forderungen, wie beispielsweise Mietrückständen oder der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen umgegangen werden soll und ob dieser ggf. bereit ist, Einbauten oder Möbel zu übernehmen. Achtung: Lesen Sie hier, was zu beachten ist, wenn man mit dem Nachmieter eine Abstandzahlung bzw. eine Ablöse vereinbart. 
  • Setzen Sie den Vermieters darüber in Kenntnis, dass es einen Interessenten für die Vertragsübernahme gibt und nennen Sie dessen Daten. Sie sollten im Vorfeld bei Vermieter nachfragen, welche Angaben er benötigt. 
  • Es bedarf eine schriftliche Vereinbarung aller Parteien zur Wirksamkeit der Vertragsübernahme (Mieter, Vermieter, Nachmieter). Lesen Sie nachfolgend, was bei der vertraglichen Vereinbarung zu beachten ist.

Vertragliche Vereinbarung mit Vermieter

Bei einer Vertragsübernahme ist es unumgänglich eine vertragliche Nachmietervereinbarung mit dem jeweiligen Nachmieter zu treffen. Beteiligt an dieser Vereinbarung muss auch der Vermieter sein, denn ohne dessen Zustimmung besteht kein rechtlicher Anspruch auf Übernahme der Wohnung.

Falls der Nachmieter noch Einrichtungsgegenstände des Mieters übernimmt, so kann dies in einem gesonderten Kaufvertrag geklärt werden. Nutzen Sie dazu am besten einen Muster-Kaufvertrag zur Übernahme von Einrichtungsgegenständen.

Ausnahme: Tod des Mieters

In besonderen Fällen, wie zum Beispiel beim Tod des Mieters kann es ohne oben genannte Vereinbarung zu einer rechtmäßigen Vertragsübernahme kommen. Gemäß §563 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann der Mietvertrag in einem solchen Fall unter anderem auch an Weitere, dem Haushalt Angehörige, übertragen werden.

Erfahren Sie hier mehr über eine Vertragsübernahme im Todesfalle des Mieters.

Ist Vermieter zur Nachmieter-Übernahme verpflichtet?

Nein, in der Regel besteht keine Pflicht, einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Der Vermieter kann seine Mieter frei wählen. Der weit verbreitete Glaube, man könne dem Vermieter drei Nachmieter vorschlagen, von denen er einen nehmen muss, ist falsch.

Dennoch existieren zwei Ausnahmen, die einen solches Mitwirken verlangen.

  1. Nachmieterklausel Sobald vertraglich eine Nachmieterklausel vereinbart wurde, so hat der Mieter einen Anspruch auf die Vertragsübernahme mit einem Nachmieter. Es handelt sich hier im Allgemeinen um die Verpflichtung den Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen und es mit dem jeweiligen Nachmieter fortzusetzen. In einer solchen Klausel können auch Einschränkungen zu den Bedingungen der Übernahme gemacht werden.
  2. Nachmieter ist WG-Mietglied Im Einzelfall können auch bisherige Mitbewohner ohne Mietvertrag einen Anspruch auf Übernahme des Mietvertrages haben. Einem Urteil des Landgerichts Frankfurt ist zu entnehmen, dass Mieter einer Wohngemeinschaft grundsätzlich einen Anspruch auf Vertragsübernahme haben sollen (Az.: 2/11 S 208/90). Dies entspräche dem Vertragsinhalt. Austretenden Mitgliedern steht die Vertragsentlassung zu und neu eintretenden oder verbleibenden Mietern die Untervermietung oder ein Vertragseintritt als neuer Vertragspartner. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen vertraglichen Möglichkeiten innerhalb einer Wohngemeinschaft.