Doch wer trägt die Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung?

Reinigung der Arbeitskleidung auf Kosten des Arbeitgebers

Immer dann, wenn eine gesetzliche Vorschrift eine spezielle Schutzkleidung für die Ausübung eines Berufes vorsieht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Kleidung zu stellen. Entsprechend ist er auch zur Kostenübernahme der Reinigung verpflichtet bzw. muss die Abläufe für die Reinigung regeln. Arbeitsvertraglich bzw. per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag können auch Pauschalen vereinbart werden, die dem Arbeitnehmer mit dem Arbeitsentgelt ausgezahlt werden.

Bei “nur” arbeitsvertraglich vereinbarter Berufskleidung besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme nur, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages vorgeschrieben war. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Arbeitnehmer aber auf eine Erstattung durch das Finanzamt hoffen. Mehr dazu unten.

Was zählt zur Arbeitskleidung?

Zu unterscheiden ist im Allgemeinen zwischen der Berufs- und der Schutzkleidung.

Einheitliches Erscheinungsbild und Dresscode

Geht es bei der vorgeschriebenen Kleidung nur um ein einheitliches Erscheinungsbild am Arbeitsplatz, herrscht also ein Dresscode, dann sollte der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag die Kostenfrage klären. Ansonsten bleibt noch die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung der Anschaffungskosten sowie der Reinigungskosten. Allerdings nur wenn es sich rechtlich und vor allem steuerrechtlich um tatsächliche Arbeitskleidung handelt. Die Vorgabe der Finanzämter ist, dass die Sachen in der Regel privat nicht getragen werden können.

Ein Beispiel, das den Unterschied verdeutlicht:
Michael ist Friseur und soll laut Arbeitsvertrag nur schwarze Kleidung tragen. Er kauft sich schwarze T-Shirts und Hosen. Da er solche Kleidung auch privat tragen kann, wäre die Kleidung keine Arbeitskleidung. Anders liegt der Fall, wenn auf der Kleidung auch das Logo des Arbeitgebers aufgedruckt wäre. In dem Fall geht man davon aus, dass die Sachen nur bei der Arbeit getragen werden.

Vorgeschriebene Schutzkleidung

Bei der Schutz- oder Hygienekleidung am Arbeitsplatz handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Kleidungsstücke zum Schutz der der Arbeitnehmer sowie auch der Kunden. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Kittel oder auch Sicherheitsschuhe. Hier muss der Arbeitgeber sowohl die Anschaffungskosten als auch die Reinigungskosten übernehmen. Er hat aber auch die Möglichkeit, dem Mitarbeiter hierfür eine angemessene Pauschale zukommen zu lassen.

Arbeitskleidung und Reinigung steuerlich absetzen

Sofern der Arbeitgeber die Kosten für die Anschaffung und Reinigung der Arbeitskleidung nicht übernimmt, bleibt dem Arbeitnehmer der Weg, diese über die Steuererklärung abzusetzen. Das geht nur, wenn der Arbeitnehmer darlegen kann, dass die Kleidung tatsächlich nur während der Arbeitszeit getragen wird. In der Regel akzeptiert das Finanzamt:

  • Schutzkleidung (z. B. Labormantel, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe), sofern nicht vom Arbeitgeber bezahlt
  • Roben von Richtern und Anwälten
  • Uniformen
  • Dienstkleidung mit Dienstabzeichen/ Logo
  • Bühnenkleidung bei Künstlern

Wer die Kleidung zur Reinigung gibt, muss die Belege vorhalten. Für Mitarbeiter, die die Kleidung selbst waschen, gibt es Pauschalen je nach Größe des Haushalts und Art der Wäsche (z.B. gibt es eine höhere Pauschale für Kochwäsche).