Seit 2015 gilt für Arbeitnehmer in Deutschland das Mindestlohngesetz. Seit dem ist gesetzlich definiert, wie hoch die Lohnuntergrenze liegen darf und zwar unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Davon abgesehen dürfen die Tarifparteien allerdings für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse abweichende Untergrenzen vereinbaren. Nachdem 2023 keine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns stattgefunden hat, erfolgte nun am 1. Januar 2024 eine neuer Mindestlohnanhebung. Welche Auswirkung hat die Erhöhung – abgesehen davon, dass Arbeitnehmer mit Mindestlohn damit mehr Geld in der Tasche haben?

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2024?

Der Mindestlohn in Deutschland wurde ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Das entspricht einer Erhöhung von 3,4 % gegenüber dem bisherigen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde.

Gilt der Mindestlohn auch für den Minijob?

Ja, der Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, also auch für Minijobber. Damit hat die Erhöhung des Mindestlohns für Minijobber, die auf Mindestlohn-Basis arbeiten einen erheblichen Einfluss. Denn sie erhalten zukünftig mehr Geld für die gleiche Arbeit. Seit 2022 gilt eine dynamische Minijobgrenze, die eine Vertragsanpassung für Minijobber nach Anhebung des Mindestlohns nicht mehr erforderlich macht. 

Wieviel darf ein Minijobber ab 2024 verdienen?

Die Minijob-Grenze hat sich auf 538 Euro erhöht. Das bedeutet: Ein auf Mindestlohnbasis arbeitender Minijobber arbeitet gleich viel und erhält automatisch mehr Geld – ohne eine Änderung des Minijobvertrags. Die Berechnung der Minijobverdienstgrenze (sogenannte Geringfügigkeitsgrenze) erfolgt auf Basis des Mindestlohns, ausgehend von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Bei den bisherigen 12 Euro Mindestlohn ergab sich damit eine Grenze von 520 Euro.

Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?

In einzelnen Monaten dürfen Minijobber auch mehr als 538 Euro verdienen, wenn der Gesamtverdienst im Jahr 2024 nicht über 6.456 Euro liegt. In bis zu zwei Kalendermonaten dürfen Minijobber sogar die Minijob-Grenze um das Doppelte überschreiten, also bis zu 1.076 Euro.

Müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?

Auch ohne Anpassung des Arbeitsvertrages ist der gesetzliche Mindestlohn für den Arbeitgeber verbindlich zu bezahlen. Zur Klarstellung empfiehlt sich dennoch eine Anpassung des Arbeitsvertrag, sofern im Arbeitsvertrag nicht ohne ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde.

Kann auch ein niedriger Stundenlohn vereinbart werden? Nein, der Mindestlohn ist die untere Grenze, die nicht unterschritten werden darf.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs in Privathaushalten?

Ja, auch für Minijobs in Privathaushalten darf der Lohn nicht geringer sein. Private Arbeitgeber sind genauso an das Gesetz gebunden, wie gewerbliche Arbeitgeber.

Wird sich etwas bei den Midijobs ändern?

Die untere Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von 520 Euro auf 538 Euro angehoben. Damit verschiebt sich auf die Midijobgrenze, da der Midijob da beginnt, wo der Minijob aufhört.

Sind weitere Erhöhungen des Mindestlohns geplant?

Es sind regelmäßige Erhöhungen geplant. Die Mindestlohnkommission hat bereits ab dem 1. Januar 2025 eine Anhebung auf 12,82 Euro empfohlen.