Lesen Sie hier, wie Sie durch gendergerechte Anrede in Online-Shops Abmahnungen ganz einfach vermeiden.

Auswahl m/d/w

In vielen Online-Formularen haben Kunden nur die Auswahl zwischen Herr und Frau. Personen, die sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, haben also keine Auswahl. Dies widerspricht unserem Grundgesetz. Schon im Jahr 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität von Personen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen (Beschluss vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16). Infolge dieser Entscheidung wurde das Gesetz geändert, um beim Eintrag ins Personenstandsregister auch die Möglichkeit anzubieten, “divers” zu wählen. Damit bestätigten die Verfassungsrichter die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern.

Im Online-Shop sollte also immer auch die Auswahl “divers” inbegriffen sein, ansonsten drohen Abmahnungen. Alternativ erfasst man das Geschlecht der Person gar nicht. Betreiber von Online-Shops sollten also entscheiden, inwiefern die Geschlechterangabe für die Abwicklung des Vertrags oder auch für Marketingmaßnahmen überhaupt relevant ist.

Gendergerechte Anrede in der Korrespondenz

“Guten Tag” oder “Hallo Max Mustermann” – um in der Kundenkommunikation, also beim Versenden von Post oder E-Mails, keinen Fehler zu machen, können Sie bei der Anrede das Geschlecht einfach weglassen und nur den vom Kunden angegeben Vornamen oder Nachnamen stehen lassen. Viele Shopbetreiber entscheiden sich für ein neutrales Guten Tag, um jeglichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Falls es natürlich um einen Kunden bzw. eine Kundin geht, von dem Sie wissen, mit welchem Geschlecht er/sie angeschrieben werden möchte, können und sollten Sie weiterhin die persönliche Ansprache wählen. Bei Schreiben an hochgestellte Persönlichkeiten sollten Sie sich über die korrekte Adressierung und Anrede dieser Personen informieren.

Ist eine allgemeine Gendersprache verpflichtend?

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften auf Landes- oder Bundesebene, die auch für die Privatwirtschaft oder insgesamt im privaten Bereich eine Gender-Sprache vorschreiben. Jedoch verabschieden immer mehr Unternehmen, Medien, Hochschulen, Kommunen und Behörden eigene Leitlinien und Richtlinien zur Förderung einer geschlechtergerechten Sprache. Einige Stadtverwaltungen wie Berlin, München oder Hannover haben sogar die sprachliche Gleichbehandlung als verbindliche Vorgabe für den offiziellen Sprachgebrauch festgelegt. Trotzdem wurden keine offiziellen Rechtschreibreformen zur Einführung einer geschlechtergerechten Sprache eingeführt, wie bereits erwähnt wurde.

Das bayerische Kabinett hat im März 2024 sogar beschlossen, Gendergap, Genderstern und ähnliche Sprachformen in schriftlichen Dokumenten in Verwaltungen, Schulen und Hochschulen zu verbieten. Beamten, die gegen diese Regelung verstoßen, drohen Konsequenzen. Mit einer Anrede oder Formulierung, die das Gendern außen vor lässt, sind Sie immer auf der sicheren Seite, also “Guten Tag” statt “Sehr geehrte Damen und Herren” als gendergerechte Anrede oder “Studierende” statt “Studenten”.

Urteil zur Abmahnung bei mangelnden Anrede-Optionen

Nachdem eine Person nicht binärer Geschlechtsidentität in einem Online-Shop einkaufen wollte, musste diese bei der Registrierung zwischen der Anrede “Frau” oder “Herr” wählen. Daraufhin kam es zu einer Unterlassungsklage, die vor dem OLG Köln landete, und die auch eine Forderung von Schmerzensgeld in Höhe von 2.500€ umfasste. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass es sich neben einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zudem um eine Benachteiligung nicht binärer Personen und um eine Verletzung der Allgemeinen Persönlichkeitsrechte jener Personen handele (OLG Karlsruhe, 14.12.2021 – 24 U 19/21). Einem Anspruch auf Schmerzensgeld stimmte das OLG Karlsruhe hingegen nicht zu. Es habe sich in diesem Fall um eine Berührung des Persönlichkeitsrechts gehandelt, die nicht automatisch einen Anspruch auf monetäre Entschädigung begründe.