Im folgenden Ratgeber beantworten wir diese und weitere Fragen rund um das Thema gendergerechte Anrede. Zudem werfen wir einen genaueren Blick auf das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe.

Was ist gendergerechte Anrede und warum ist sie wichtig?

Die gendergerechte Anrede beschreibt allgemein die neutrale Ansprache von Personen. Im Vordergrund sollte hierbei die Gleichstellung aller Geschlechter stehen. Dies ist bei der typischen Anrede mit “Herr …” oder “Frau …” nicht der Fall.

Ungewohnt ist die gendergerechte Ansprache wahrscheinlich noch für viele Menschen. Dennoch leistet sie einen großen Beitrag zur Bekämpfung der ungleichen Behandlung verschiedener Geschlechter. Und somit ist die gendergerechte Kommunikation auch in Online-Shops oder ähnlichen Portalen notwendig, um nicht nur eine antidiskriminierende, sondern auch eine wertschätzende Ansprache gegenüber der jeweiligen Zielgruppen zu gewährleisten.

Ist die gendergerechte Anrede verpflichtend?

Grundsätzlich schreibt die deutsche Gesetzgebung bislang keine gendergerechte Anrede vor. Dennoch kam das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe im Dezember 2021 zu dem Entschluss, dass bei zwei vorgegebenen Möglichkeiten zur Anrede ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliege.

Verletzung der Persönlichkeitsrechte bei mangelnden Anrede-Optionen

Nachdem eine Person nicht binärer Geschlechtsidentität in einem Online-Shop einkaufen wollte, musste diese bei der Registrierung zwischen der Anrede “Frau” oder “Herr” wählen. Daraufhin kam es zu einer Unterlassungsklage und einer Forderung von Schmerzensgeld in Höhe von 2.500€ dieser Person.

So handle es sich neben einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zudem um eine Benachteiligung nicht binärer Personen und um eine Verletzung der Allgemeinen Persönlichkeitsrechte jener Personen.

Anspruch auf Schmerzensgeld ohne gendergerechte Anrede?

Einem Anspruch auf Schmerzensgeld stimmte das OLG Karlsruhe hingegen nicht zu. Es habe sich in diesem Fall um eine Berührung des Persönlichkeitsrechts gehandelt, die nicht automatisch einen Anspruch auf monetäre Entschädigung begründe.

Des Weiteren wurde die Unterlassungsklage abgewiesen, da keine Wiederholungsgefahr erkennbar war. Der betroffene Online-Shop habe inzwischen die Auswahlmöglichkeiten des Anredefelds erweitert.

Formen der gendergerechten Ansprache

Prinzipiell gibt es verschiedene Nutzungsformen der gendergerechten Anrede. In den Auswahlfeldern können Sie also neben “Herr” und “Frau” zudem die Auswahlmöglichkeiten “Divers” und im besten Fall auch “keine Anrede” bereit stellen.

Kommt es zur direkten Kundenansprache, so sollten Sie hier nochmals ein besonderes Augenmerk darauf legen. Erfahren Sie hier, worauf es bei der gendergerechten Sprache dann besonders zu achten gilt und welche Verwendungsformen für Sie nutzbar sind.