Nicht selten sind Depressionen der Grund dafür, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die gewohnte Leistung zu erbringen. Viele haben das Gefühl, dass der Job sie krank macht. Eine Eigenkündigung wegen Depressionen sollte – wie immer, wenn es um die Eigenkündigung wegen Krankheit geht – allerdings gut überlegt sein. Lesen Sie hier, was Sie bei einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen beachten sollten.

Selber kündigen ohne Sperre

Um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollten Sie vor der Eigenkündigung wegen Depression und Krankheit immer ein ärztliches Attest einholen. Wer für sich selbst zu dem Schluss kommt, dass eine Kündigung der Ausweg ist, der aus der Depression herausführt, sollte sich also im Vorfeld beim Arzt umfassend beraten lassen. Klären Sie ab, ob dieser Ihre Einschätzung teilt, dass der Gesundheitszustand eine weitere Ausübung der Tätigkeit nicht zulässt. Wichtig: Lassen Sie sich dies schriftlich bescheinigen. Reichen Sie das Attest oder Gutachten direkt bei Arbeitsamt ein. Wenn möglich, lassen Sie sich bei der Arbeitsagentur beraten, bevor Sie dem Arbeitgeber die Kündigung zustellen.

Wie formuliere ich eine Eigenkündigung wegen Krankheit?

Schreiben Sie in Ihre Eigenkündigung ausdrücklich: “Ich kündige auf Anraten meines Arztes. Aus gesundheitlichen Gründen bin ich nicht mehr dazu in der Lage, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.” Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit sollten Sie nur nach umfassender rechtlicher Beratung einreichen. In der Regel muss die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Nutzen Sie eine Vorlage Eigenkündigung, um keinen formalen Fehler zu machen.

Krankschreibung geht vor Eigenkündigung

Eine Eigenkündigung wegen Krankheit ist oft eine Lösung, die nur dem Arbeitgeber Vorteile bringt. Handeln Sie also niemals aus dem Affekt heraus. Denn bevor der Arbeitgeber von sich aus eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen kann, muss er einen langen Weg gehen. Insbesondere, wenn man das Kündigungsschutzgesetz für das Arbeitsverhältnis anwenden kann.

Mit dem Gefühl, den Erwartungen im Job nicht mehr entsprechen zu können, werden die meisten Menschen an einem Punkt in ihrem Leben konfrontiert. Wer sich akut überlastet fühlt, sollte das Gespräch mit einer neutralen Person suchen. Liegen Anzeichen von Burnout vor,  sollte man dringend einen Arzt aufsuchen. Leider fällt es vielen Menschen schwer diesen Weg zu gehen. Und wer bereits an einer Depression erkrankt ist, ist aufgrund des Krankheitsbildes oft dazu geneigt, von sich aus die Kündigung einzureichen. Ob aus Scham vor Vorgesetzten oder Kollegen oder aus Furcht vor Personalgesprächen verzichtet man dann auf eine Krankschreibung und entzieht sich lieber der Situation. Die traurige Folge ist, dass der Arbeitnehmer dann selbst die Kündigung einreicht, weil er Angst hat gekündigt zu werden.

Abfindung bei Eigenkündigung?

Ein Anspruch auf Abfindung bei einer Eigenkündigung besteht in der Regel nicht. Sie sollten daher ggf. versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Denn bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung wegen Krankheit wird vor dem Arbeitsgericht fast immer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes fällig. Lesen Sie hier, mit welcher Höhe an Abfindungen Sie rechnen können.

Gerade bei Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen ist es für den Arbeitgeber schwierig, die sogenannte “Negativprognose” zu erstellen, die erforderlich ist, um eine Kündigung sozial zu rechtfertigen. Ein Gutachter müsste zweifelsfrei feststellen, dass auch eine längere Behandlung keine Aussicht auf Besserungen bei Arbeitnehmer bringen würde. Hinzu kommt, dass die Arbeitsgerichte bei Depressionen am Arbeitsplatz näher hinschauen und zu Gunsten des Mitarbeiters mitberücksichtigen, wenn Stress und Belastung am Arbeitsplatz zu Krankheitssymptomen geführt hat. Zudem müsste im Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung das Unternehmen darlegen, dass es für den Mitarbeiter keinen anderen Arbeitsbereich gibt.

Fazit: Wenn Sie als Angestellter eine Eigenkündigung wegen Depressionen einreichen, spart sich der Arbeitgeber viel Aufwand. Darüber hinaus spart er sich auch die Abfindung. Der Arbeitnehmer verzichtet nicht nur freiwillig auf eine Abfindung und seine Rechte aus dem Kündigungsschutzgesetz. Er riskiert auch weitere Nachteile. Ohne rechtliche Beratung, sollten Sie keine Eigenkündigung einreichen.

Kündigung wegen Depression nach Mobbing

Falls Ihre Krankheit durch Mobbing ausgelöst wurde oder ähnliche Umstände, auf die der Arbeitgeber Einfluss hat, sollten Sie ihm vor der Eigenkündigung die Gelegenheit geben, die Situation zu ändern. Suchen Sie zunächst das Gespräch. Ändert sich nichts, schreiben Sie eine schriftliche Abmahnung, aus der sich ergibt, welche Umstände aus Sicht Ihres Arztes für die Krankheit ursächlich sind. Auch hier gilt wieder: Bevor Sie den letzten Schritt gehen und selbst kündigen, gehen Sie zum Arzt und lassen sich schriftlich bescheinigen, dass sich trotz aller Versuche gegen das Mobbing vorzugehen an Ihren Gesundheitszustand nichts geändert hat.