Nachkommen der Programmpflicht gegenüber GEMA bei GEMA-freier Musik
Bei Urhebern die keiner Vertwertungsgesellschaft unterliegen
- Aufstellung der benutzen Werke
- Keine Lizenzgebühr bei GEMA-freier Musik
- Einfacher Musterbrief zum Ausfüllen
Wird bei einer öffentlichen Veranstaltung GEMA-freie Musik wiedergegeben, benötigt der Veranstalter keine Lizenz der GEMA. Handelt es sich aber um Unterhaltungsmusik, muss vor dem Event eine Einwilligung eingeholt werden. Nach der Veranstaltung muss bei der GEMA eine Aufstellung über die wiedergegebene Musik eingreicht werden (sog. Programmpflicht). Mit diesem Musterbrief informieren Sie die GEMA nach der Veranstaltung darüber, dass nur GEMA-freie Musik wiedergegeben wurde. Mit der anhängenden Liste kommen Sie Ihrer Beweislast zur GEMA-Freiheit nach, indem Sie auflisten, welche Musik gespielt wurde.
GEMA-freie Musik
Werke deren Urheber keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind, bezeichnet man als GEMA-freie Musik. Die Urheberrechte an diesen Werken werden vom Urheber selbst wahrgenommen. Für deren Wiedergabe müssen deshalb keine Gebühren an die GEMA bezahlt werden. Sofern es sich bei der Musik um Tanz- und Unterhaltungsmusik handelt gilt allerdings die GEMA Vermutung. Der Veranstalter muss deshalb beweisen, dass nur GEMA-freie Musik wiedergegeben wird.