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Mietvertrag Lagerraum

Vertrag über die Vermietung von Lagerräumen

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Muster berücksichtigt Haftungsrisiken, Sicherheitsfragen, Speichervolumen und mehr
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Die Vermietung von Lagerraum fällt unter den Bereich des Gewerbemietrechts. Als Vermieter haben Sie damit einen größeren Spielraum bei der Ausgestaltung der Bedingungen des Mietvertrags. Dennoch sollten Sie bedenken, dass Sie als Eigentümer der Lagerräume nach außen haften. Sichern Sie sich durch Auflagen bezüglich der Verwendung des Lagers ab: Unser Muster enthält genaue Bestimmungen zu Haftungsrisiken und Umfang der Lagermöglichkeit. Das Muster für einen Mietvertrag Lagerraum am Computer einfach an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Anzahl Seiten: 5 (PDF) / 5 (Word) GTIN: 4255696965850
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Was muss ein Mietvertrag Lagerraum enthalten?

Auch unter anderen Aspekten ist ein schriftlicher Mietvertrag für einen Lagerhalle natürlich bevorzugt schriftlich zu verfassen. Nur so kann ein späterer Streit über die vereinbarten Inhalte vermieden werden. Ein besonders wichtiger Punkt ist die genaue Definition der zu lagernden Gegenstände. Je nach Verwendungszweck ist es ratsam, hier eine Mindest- bzw. Höchstraumtemperatur im Vertrag anzugeben. Soll der Lageraum etwa als Archiv für Geschäftsunterlagen dienen, muss der Raum beheizbar sein, um Schäden zu vermeiden. Die Lagertemperatur ist natürlich besonders wichtig, wenn im Lagerraum verderbliche Güter aufbewahrt werden sollen.

Geht es um die Lagerung von Gefahrengütern, dann muss zusätzlich geprüft werden, ob behördliche Auflagen einzuhalten sind. Etwaige Besonderheiten, sind im Mietvertrag einzutragen. Eine möglichst präzise Bezeichnung des Mietzwecks sichert Vermieter und Mieter gegen Missverständnisse ab. Der Vermieter verpflichtet sich, eine Mietsache zur Verfügung zu stellen, die zu dem bezeichneten Mietzweck geeignet sind. Der Mieter verpflichtet sich seinerseits dazu, das Lager nicht zu einem anderen Zweck zu nutzen. Insbesondere dürfen Lagerhallen oder Lagerräumen nie als Wohnung genutzt werden. Nutzt der Mieter die Lagerhalle zur Lagerung anderer Gegenstände, als im Gewerbemietvertrag bezeichnet, dann kann dies ein Kündigungsgrund sein.

Kündigung eines Mietvertrages über Lagerräume

Die Anmietung eines Lagerraum wird häufig nur für einen befristeten Zeitraum angestrebt. Befristete Mietverträge, die über ein Jahr laufen sollen, müssen zwingend schriftlich vereinbart werden. Ansonsten läuft die Miete auf unbestimmte Zeit. Das ist für den Mieter nicht unbedingt von Vorteil. Während ein befristeter Mietvertrag nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden darf, ist bei einem unbefristeten Mietvertrag die Kündigung möglich. Anders als im Wohnungsmietrecht besteht bei der Gewerbemiete kein besonderer Schutz des Mieters. Der Vermieter kann also innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen des § 580 a BGB kündigen.

Natürlich kann auch bei befristeten Mietverträgen ein Interesse an der Möglichkeit bestehen, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. In dem Fall sollten die Kündigungsbedingungen für eine ordentliche Kündigung im Vertrag möglichst genau bezeichnet werden, beispielsweise bei Insolvenz des Gewerbemieters. Besteht bereits ein Mietvertrag über weitere Gewerberäume mit dem Mieter und soll das Lager im Zusammenhang mit diesem Gewerbe angemietet werden, sollte im Mietvertrag auf das bestehende Mietverhältnis hingewiesen werden. Die Parteien müssen klären, ob im Falle der Kündigung des ersten Vertrages auch ein Kündigungsrecht für den Mietvertrag über den Lagerraum bestehen soll.

Besonderheiten im Mietvertrag

Bezeichnen Sie im Mietvertrag die genaue Lage der Lagerräume bzw. der Lagerhalle. Befindet sich der Lagerraum in einem Keller, dann sind ggf. besondere Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Da die Auflagen je nach Bundesland unterschiedlich sein können, erkundigen Sie sich im Zweifel direkt bei Ihrer Gemeinde. Waren beispielsweise in anderen Bundesländern Rauchmelder schon lange vorgeschrieben, wurde die Rauchmelderpflicht in Berlin erst 2017 eingeführt. Eine Checkliste zum weiteren Brandschutz im Gewerbebetrieb können Sie bei der Aufsichtsbehörde erhalten. Wenn dem Mieter die Mitbenutzung von Gemeinschaftsflächen eingeräumt werden soll, dann bezeichnen Sie diese genau. Als Anhang zum Mietvertrag kann zur Illustration auch eine Skizze oder ein Plan beifügt werden.

Je nach Mietzweck, der vereinbart wurde, können neben der eigentliche Miete weitere Nebenkosten anfallen, wie Kosten für die Heizung, Warmwasser, Stromversorgung oder Kosten für eine Klimaanlage. Alle Nebenkosten sollten möglichst in den Vertrag aufgenommen werden. Je nach Höhe der zu erwartenden Nebenkosten sollte der Vermieter einen monatlichen Abschlag verlangen, so wie auch bei der Wohnungsmiete üblich.

Sollen vor dem Umzug noch Arbeiten in den Lagerräumen vom Vermieter vorgenommen werden, dann bezeichnen Sie diese im Mietvertrag oder auch im Übergabeprotokoll. Die Instandsetzungspflicht kann bei der Gewerbemiete auf den Mieter abgewälzt werden. Ist dies gewünscht, muss der Mietvertrag aber eine ausdrückliche Regelung dazu enthalten. Falls der Mieter selbst Umbauarbeiten vornehmen will, sollte er sich vertraglich zusichern lassen, welche Arbeiten erlaubt sind. Vereinbaren Sie im Mietvertrag, ob die Ein- und Umbauten nach Auszug des Mieters wieder zu entfernen sind oder der Lagerraum dann im umgebauten Zustand zurückgegeben werden kann.

Inhalt: Mietvertrag Lagerraum

  • §1 Mietgegenstand und Mietzweck
  • §2 Dauer des Mietvertrags Lagerraum
  • §3 Mietpreis
  • §4 Mieterhöhung
  • §5 Nutzung des Mietgegenstandes
  • §6 Kündigung
  • §7 Fristlose Kündigung
  • §8 Schlüssel
  • §9 Wartung und Schönheitsreparaturen
  • §10 Sicherheit
  • §11 Haftung
  • §12 Mietkaution
  • §13 Instandhaltung und Reparaturen
  • §14 Bauliche Veränderungen
  • §15 Betreten der Mietsache


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