Nachkommen der Programmpflicht gegenüber GEMA
GEMA-Liste bei GEMA-relevanter Musik
- Aufstellung der benutzen Werke
- Keine Lizenzgebühr bei GEMA-freier Musik
- Einfacher Musterbrief zum Ausfüllen
Bei der Wiedergabe von Musik während einer öffentlichen Veranstaltung muss nicht nur zuvor eine Einwilligung eigenholt werden. Auch nach der Veranstaltung muss eine Programmliste über die wiedergegebene Musik aufgestellt werden. Mit diesem Musterbrief inklusive einer GEMA-Liste für die Musiktitel, können Sie sich ganz unkompliziert an die GEMA wenden. Vorlage downloaden, ausfüllen und absenden.
Plichten vor und nach der Veranstaltung
Die Pflicht zur Einholung einer Einwilligung vor der Veranstaltung ergibt sich aus § 13b Abs. 1 UrhWG. Sie muss bei jeder öffentlichen Veranstaltung eingeholt werden, auf der urheberrechtlich geschützte Musik wiedergegeben wird. Die Einwilligung muss allerspätestens 3 Tage vor der Veranstaltung eingeholt werden. Nach der Veranstaltung muss jeder der eine Einwilligung nach § 13b Abs. 1 UrhWG eingeholt hat auch eine Programmliste abgeben. Die sog. Programmpflicht ergibt sich aus § 13b Abs. 2 UrhWG. In dieser Liste muss der Veranstalter genau auflisten, welche Titel er von welchem Urheber wiedergegeben hat.