Widerspruch gegen die nur teilweise Erstattung durch die PKV
wegen Überschreiten der üblichen Vergütung
- Jetzt einer nur teilweisen Erstattung widersprechen!
- Angebliche Überschreitung der üblichen Vergütung
- Ausfüllbares Muster zum Sofort-Download
Immer wieder verweigert sich eine Private Krankenversicherung (PKV) die Heilbehandlungskosten in voller Höhe zu übernehmen. Sie begründet dies damit, dass die Kosten die "übliche Vergütung" überschreiten würden. Diese Begründung ist für den Versicherungsnehmer sehr undurchsichtig und es lohnt sich, dem zu widersprechen. In vielen Fällen vergleicht die PKV die Kosten mit denen, die durch die gesetzlichen Krankenversicherungen oder im Rahmen der Beihilfesätze übernommen werden. Eine "übliche Vergütung" darf jedoch nicht daran bemessen werden. Nutzen Sie unseren Musterbrief um von Ihrer PKV die volle Erstattung zu verlangen.