Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einer GKV
Innerhalb eines Monats besteht die Möglichkeit gegen den Ablehnungsbescheid einer Krankenkasse Widerspruch einzulegen. In einigen Fällen ist die Ablehnung durch die Krankenversicherung nicht rechtens und es kann erreicht werden, dass die Krankenversicherung dem Widerspruch abhilft. Sofern in dem Ablehnungsbescheid keine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist, hat man ein Jahr lang Zeit um den Widerspruch einzulegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, wäre der nächste Schritt sich an das Sozialgericht zu wenden und Klage zu erheben. Welche Fristen hierfür einzuhalten sind, ergibt sich aus dem Widerspruchsbescheid der Krankenkasse.