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Berliner Testament Einheitslösung

Ehegattentestament

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Jetzt gegenseitig als Alleinerben einsetzen
Alle Formerfordernisse übersichtlich dargestellt. So vermeiden Sie Fehler
Handschriftlich auch ohne Notar gültig

Ein Ehegattentestament sichert den hinterbliebenen Ehepartner für den Fall des Todes des anderen in finanzieller Hinsicht ab. Im Berliner Testament setzen sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder werden zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen und erhalten ihren Erbteil erst nach dem Tode des anderen Ehepartners. So sorgen Sie dafür, dass Ihr gemeinsames Eigentum nicht zum Zwecke der Erbauseinandersetzung verkauft werden muss und der Längstlebende nicht auf seinen gewohnten Lebensstandard zu verzichten braucht. Nutzen Sie die Vorlage Berliner Testament Einheitslösung zum Download zum Abschreiben der Vorlage. 

Anzahl Seiten: 6 (PDF) / 4 (Word) GTIN: 4255696933644
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Mehr über das Berliner Testament

Beachten Sie beim Abfassen des Testaments, dass es entweder notariell beurkundet oder handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss, um wirksam zu sein. Es genügt nicht, die Vorlagen handschriftlich auszufüllen.

So gehen Sie vor:

Erstellen Sie sich mithilfe unseres Muster Berliner Testaments Einheitslösung eine Vorlage für Ihre handschriftliche Abschrift. Es genügt, wenn ein Ehepartner schreibt. Es müssen beide Ehepartner persönlich unterschreiben.

Was bedeutet Einheitslösung im Berliner Testament?

Die Ehepartner setzen sich im Berliner Testament Einheitslösung gegenseitig als Alleinerben ein. Abkömmlinge oder Dritte sollen erst nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners erben. Der überlebende Ehegatte darf voll über das Erbe verfügen und ist nicht verpflichtet, es im Interesse der Kinder zu erhalten. Rechtlich gesehen bedeutet dies, dass sein Vermögen rechtlich mit dem Vermögen des Verstorbenen verschmilzt. Das unterscheidet die Einheitslösung von der Trennungslösung. Bei letzterer ist der alleinerbende Ehepartner in seiner Verfügungsbefugnis beschränkt. 

Abkömmlinge oder Dritte erben also anteilig nur, was nach dem Tod des Letztverstorbenen übrig bleibt. Die Pflichtteilsklausel im Berliner Testament bewirkt, dass ein Erbe, der zuvor seinen Pflichtteil geltend macht, später keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen darf. Des Weiteren bietet das Testament die Möglichkeit Regelungen im Falle einer Wiederverheiratung treffen.

Inhalt der Vorlage Berliner Testament Einheitslösung

  1. Anleitung zum Berliner Testament
  2. Erben: Bestimmen Sie sich gegenseitig zu Alleinerben. Regeln Sie dann, wer Ihre Schlusserben werden sollen
  3. Vermächtnis: Möchten Sie, dass nach Ihrem Tod Gegenstände aus Ihrem Nachlass an bestimmte Personen gehen?
  4. Pflichtteilsansprüche: Soll die sogenannte Pflichtteilsklausel in Ihrem Berliner Testament gelten?
  5. Verjährung Pflichtteilsansprüche: Stellen Sie klar, dass die Pflichtteilsansprüche erst nach 30 Jahren verjähren sollen.
  6. Umfang des Vermögens: Diese Angabe benötigen Sie für den Fall, dass das Testament notariell beurkundet wird.
  7. Testamentsvollstrecker: Möchten Sie einen Testamentsvollstrecker bestimmen.
  8. Schlussbestimmungen: Regeln Sie die Frage, inwiefern das Testament widerrufen werden kann.

Was genau wird im Berliner Testament festgelegt?

Im Berliner Testament werden diverse präzise Angaben zu den verschiedenen Aspekten des Erbes gemacht. An erster Position werden die sogenannten Schlusserben benannt, die nach dem Ableben des Letztverstorbenen Ehegatten den Nachlasses erhalten. Außerdem ist festgelegt, wie verfahren werden soll, wenn einer der Erben nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen will. Neben Ausführungen zum Umfang des bei Erstellung des Testamentes aktuellen Vermögens und dem Testamentsvollstrecker, macht ein Paragraph Angaben für den Fall einer Wiederverheiratung des hinterbliebenen Ehegatten. Abgeschlossen wird der schriftliche letzte Wille durch die Unterschriften beider Eheleute. Weitere Informationen rund um das Ehegattenerbrecht hält unsere spezielle Themen-Seite bereit.

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