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Antrag Soforthilfe Corona

nur für das Soforthilfeprogramm in Bayern

Jetzt formgerecht Soforthilfe Corona beantragen!
Finanzielle Belastung in der Corona-Krise minimieren!
Ausfüllbares Muster zum Sofort-Download

In Bayern kann man seit dem 19.03.2020 einen Soforthilfeantrag stellen, wenn man als Betrieb oder Freiberufler von der Corona-Krise betroffen ist. Sie müssen belegen, dass Sie durch die aktuellen Umstände in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Situation geraten sind. Der Antrag ist am PC auszufüllen, auszudrucken, zu scannen und per E-Mail oder per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden.

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Mehr Infos finden Sie auf den Internetseiten des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und kann zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro betragen. Für die Bearbeitung des Antrags ist der Bezirk zuständig, in der sich die Betriebsstätte bzw. die Arbeitsstätte befindet. Wenn Sie Ihren Sitz in München haben, wäre also die Stadt München die Bewilligungsbehörde.

Die Soforthilfe Corona soll schnell und weitgehend unbürokratisch erfolgen und wird von der jeweiligen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

 



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