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3G-Bescheinigung Arbeitnehmer

zur Dokumentation der 3G-Kontrolle am Arbeitsplatz

Jetzt professionell die Abfrage Impfstatus dokumentieren!
Vorlage zur Einhaltung der 3G-Pflicht im Betrieb als DOC oder PDF!
Ausfüllbares Muster sofort zum Download!

Es gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den 3G-Nachweis Ihrer Mitarbeiter vor Betreten der Arbeitsstätte zu kontrollieren. Diese 3G-Kontrolle müssen Sie auch dokumentieren. Mithilfe unserer Vorlage können Sie für jeden Mitarbeiter den Impfstatus bzw. das Vorliegen eines gültigen Corona-Tests erfassen. Den Nachweis über die Kontrolle müssen Sie sechs Monate lang aufbewahren. Schützen Sie sich vor Bußgeldern: Nutzen Sie unsere Muster 3G-Bescheinigung Arbeitnehmer, um Ihren Arbeitgeberpflichten nachzukommen. Einmal als DOC oder PDF herunterladen und für alle Mitarbeiter verwenden.

Anzahl Seiten: 2 (PDF) / 1 (Word) GTIN: 4255696979161
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Vorlage Impfstatus: 3G-Nachweis jetzt prüfen

Achtung: Aufgrund der Änderungen zur Gültiigkeitsdauer der Zertifikate sollten Sie ab dem 1.2.2022 die Impfnachweise Ihre Mitarbeiter noch einmal durchsehen und ggf. erneuern. Besonders Arbeitnehmer, die mit Johnson & Johnson geimpft, aber NICHT geboostert wurden, gelten nun nicht mehr als 2 G. Bei allen anderen Impfstoffen wurde die Gültigkeit von 12 auf 9 Monate herabgesetzt.

Nutzen Sie unseren Musterbrief, um schriftlich zu festzuhalten, dass Sie Ihren Arbeitgeberpflichten nachgekommen sind und eine Impfstatus Abfrage gemacht haben. Einfach downloaden und individuell ergänzen. Wer geimpft oder genesen ist, muss das Formular nicht täglich ausfüllen. Es reicht, den Status und die Gültigkeit zu dokumentieren. Wenn sich Ihre Mitarbeiter allerdings testen lassen wollen bzw. müssen, dann brauchen Sie täglich bzw. bei PCR-Test alle zwei Tage einen neuen Nachweis. 

Aus datenschutzrechtlicher Sicht darf der Arbeitgeber den Impf-, Genesenen- und Testnachweis verarbeiten, solange dies zum Zweck der Nachweiskontrolle erforderlich ist. Auch für eine Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts dürfen Arbeitgeber die Daten verwenden verwenden. Doch denken Sie daran: Die Daten sind spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung wieder zu löschen.



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