Doch worum handelt es sich dabei eigentlich und welchen finanziellen Verpflichtungen muss man unumgänglich als bürgendes Elternteil nachkommen?

Was ist eine Elternbürgschaft?

Meist fordert der Vermieter bei potentiellen Mietern mit einem geringen Einkommen, wie beispielsweise Studenten eine Mietbürgschaft der Eltern. Grundsätzlich bedeutet dies, dass zum Beispiel die regelmäßige Mietzahlung an den Vermieter durch die Haftung der Eltern abgesichert ist.

Welche Pflichten bringt die Elternbürgschaft mit sich?

Im Grunde existieren zwei Arten der Elternbürgschaft, welche sich grundlegend in den Verpflichtungen als Bürge unterscheiden.

Bei einer Ausfallbürgschaft haftet der Bürge, in diesem Fall die Eltern erst dann, wenn alle anderen Mietsicherheiten bereits ausgeschöpft wurden. Dazu zählt unter anderem die hinterlegte Kaution. Die Eltern müssen dann nur für den verbleibenden Restanteil haften.

Selbstschuldnerische Elternbürgschaft

Die Alternative zur Ausfallbürgschaft ist die sogenannte selbstschuldnerische Elternbürgschaft. Hierbei ist es dem Vermieter möglich sich direkt an das bürgende Elternteil zu wenden, ohne das hinterlegte Sicherheiten vorher aufgebraucht werden müssen. 

Man verzichtet hier auf die „Einrede der Vorausklage“, wodurch der Mieter vorher nicht in die Pflicht genommen wird. Im Allgemeinen müssen die Eltern dann für Mietrückstände, nicht bezahlte Nebenkosten sowie für Schäden am Mietobjekt aufkommen. 

Hier finden Sie eine Vorlage für selbstschuldnerische Elternbürgschaft.

Besteht eine Höchstgrenze der Haftung?

Hierbei spielen grundsätzlich mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle. Handelt es sich um eine geforderte oder um eine freiwillige Bürgschaft? Welche Mietsicherheiten sind hinterlegt und zu welchem Zeitpunkt tritt der Bürge ins Mietverhältnis ein?

1.     Freiwillige Elternbürgschaft ohne Aufforderung 

Dieser Art der Bürgschaft wird ohne Mitwirken des Vermieters angeboten, meist um die Chancen auf eine Wohnung zu erhöhen. Doch hierbei ist Vorsicht geboten, da der elterliche Bürge unbegrenzt für Mietrückstände und Ähnliches haftet. Die hinterlegte Kaution des Mieters spielt dabei keine Rolle.

2.     Vom Vermieter verlangte Bürgschaft

Verlangt der Vermieter eine Bürgschaft so ist die Haftung der Eltern auf maximal drei Nettokaltmieten beschränkt. Ist zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution hinterlegt worden, so zählt diese zu den Mietsicherheiten und ist mitzunutzen. Bedeutet konkret, dass die Kaution und die Zahlung der Eltern diese drei Monatsmieten nicht überschreiten dürfen.

3.     Rettungsbürgschaft

In den meisten Fällen tritt der Bürge zu Beginn des Mietverhältnisses mit in den Mietvertrag ein. Anders ist es bei der Rettungsbürgschaft. Droht dem Mieter die Kündigung, beispielsweise wegen Mietrückständen, so kann ein Bürge einspringen, um die Kündigung abzuwenden.

Elternbürgschaft in einer Wohngemeinschaft

Die Alternative zu einer eigenen Wohnung ist besonders bei jungen Leuten mit geringen Einkommen eine Wohngemeinschaft. Doch wie sieht die Haftung der Eltern in einem solchen Fall aus?

Ist das Kind als Hauptmieter eingetragen haften die Eltern gesamtschuldnerisch. Genauso sieht es aus, wenn alle Mitglieder der Wohngemeinschaft als Hauptmieter eingetragen sind. 

Ist Ihr Kind Hauptmieter eines Zimmers des Mietobjekts so haften anteilig in der individuellen Miethöhe Ihres Kindes. Befindet sich Ihr Kind in einem Untermietverhältnis so sind Sie als Bürge nicht haftbar zu machen.

Finden Sie hier weitere Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten für WG-Mietverträge.