Hauptbild des Produkts: Mietbürgschaft

Mietbürgschaft

selbstschuldnerische Bürgschaft über Haftung für Zahlung der Miete

Selbstschuldnerische Bürgschaft für Mietsachen!
Bürge haftet für die Miete eines Mieters!
Ausfüllbares Muster zum Download!

Eine selbstschuldnerische Mietbürgschaft soll dem Vermieter gegenüber Sicherheit bieten, wenn Sie ein nur unregelmäßiges Einkommen haben. Der Bürge dient als finanzielle Sicherheit und übernimmt im Falle eines finanziellen Engpasses die  Mietzahlungen des Mieters. Der Bürge haftet in der Regel der Höhe nach unbegrenzt. Sorgen Sie dafür, dass der Bürge vorab weiß, worauf er sich einlässt. Sichern Sie Ihre Vereinbarung mit dieser Muster Mietbürgschaft einwandfrei ab. Die Mietbürgschaft zum Download ist selbstschuldnerisch und enthält den Verzicht auf Einreden. Die Vorlage selbstschuldnerische Mietbürgschaft können Sie am Rechner bearbeiten. In der DOC Version können Sie das Formular umfassend editieren und somit individuelle Vereinbarungen einfügen.

Anzahl Seiten: 2 (PDF) / 2 (Word) GTIN: 4255696950078
pdf
9,90 €
PDF als Download bequem am Rechner ausfüllen, speichern und drucken.
2 Seiten , 133 KB
doc
9,90 €
Word-Datei einfach individuell editieren und flexibel einsetzen.
2 Seiten , 160 KB
9,90 €
inkl. MwSt.
Mit unserem kostenlosen Kundenkonto können Sie Produkte auf Ihre Merkliste setzen.
Merkzettel
In den Warenkorb
Zahlungsarten

Inhalt: Selbstschuldnerische Mietbürgschaft

Die Vorlage beinhaltet diese Punkte:

  • Gegenstand der Mietbürgschaft
  • Verzichtserklärung
  • Maximaler Betrag
  • Zeitraum der Bürgschaft

Bürgschaftsrecht

Ein Bürge haftet als weiterer Schuldner für Forderungen aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Die Bürgschaft ist grundsätzlich vom Bestehen der Hauptschuld, d.h. dem Mietverhältnis abhängig. Wird das Mietverhältnis, für das die Bürgschaft gestellt wurde, beendet, endet auch die Haftung aus der Mietbürgschaft. Rechtlich ist es so, dass der Bürge die gleichen Einwendungen gegen den Anspruch des Vermieters geltend machen kann wie der Hauptschuldner. Zum Beispiel kann er gegebenenfalls einwenden, dass ein Mietzinsanspruch nicht bzw. nicht mehr oder nicht in der geforderten Höhe besteht. Im Falle einer ausstehenden Zahlung kann der Bürge vom Mieter verlangen, dass dieser sich mit seiner Forderung zunächst an den Mieter wendet und dort - auch mit Hilfe gerichtlicher Mittel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - geltend macht. Die Höhe der Bürgschaft ist bei Mietverhältnissen auf eine Höhe von maximal drei Monatsmieten begrenzt. Dabei ist die bei Vertragsbeginn wirksame Miete ausschlaggebend. Durch spätere Mieterhöhungen kann die Bürgschaft nicht erweitert werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Nebenkosten, soweit sie nicht als Pauschale im Mietpreis enthalten sind, nicht in die Höhe der Bürgschaft mit einbezogen werden können. Hat der Mieter bereits eine Barkaution zu erbringen, hat der Vermieter nur einen Anspruch auf Sicherheiten bis zu drei Monatsmieten. Darüber hinausgehende Forderungen müssen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs, von Mieter- oder Bürgenseite nicht erfüllt werden.

Kunden kauften auch ...



zum warenkorb hinzufügen
Nein Danke