Doch worauf gilt es bei einem solchen Coaching Vertrag zu achten und welche inhaltlichen Aspekte sind in keinem Fall zu übergehen? Lesen Sie hier auch, wie Sie den Coaching Vertrag kündigen können.

Finden Sie hier eine Vorlage für einen Coaching Vertrag zwischen Coach und Klient.

Was ist ein Coaching?

Im Allgemeinen handelt es sich bei einem Coaching um verschiedene Formen der Beratungsarbeit. Wichtig ist hierbei, dass Coachings oftmals mit einer Persönlichkeitsentwicklung der Klienten einhergehen. Es gilt also ein Probleme nicht anhand von vorgegebenen Lösungsvorschlägen zu beheben. Ziel ist es, dass der Coach sozusagen das Werkzeug zur Problemlösung bereitstellt und dem Klienten dabei unterstützt, die Lösung selbst zu finden.

Darum brauchen Sie einen Coaching Vertrag

Generell gilt es bei zu erbringenden Dienstleistungen stets ein Vertrag abzuschließen, damit beide Seiten sich der Konditionen bewusst und rechtlich abgesichert sind. Daher bedarf es bei der Beratungsarbeit eines Coaches einen sogenannten Coaching Vertrag. In diesem sind nicht nur konkrete Ziele des Coachings festzuhalten, sondern auch der Zeitraum und entsprechende Zahlungsmodalitäten.

Auf unserer Seite finden Sie Muster AGB für Coaching Verträge zwischen Coach und Klient.

Wesentliche Inhalte eines Coaching

Der genaue Inhalt eines Coaching Vertrages richtet sich selbstverständlich nach der Art und dem Ziel des individuellen Coachings. Besonders ausführlich sollten Sie also die Inhalte und Ziele im Vertrag beschreiben. Sie können auch auf den Inhalt eines zuvor gemachten Angebots verweisen und dieses als Inhalt für den Coaching Vertrag nehmen. Lesen Sie dazu mehr im nächsten Absatz.

Zunächst führen wir die Inhalte eines Coaching Vertrags auf, die für jedes Coaching gelten. Diese Rahmenbedingungen sind besonders wichtig:

  • Anzahl und Dauer der einzelnen Coaching-Sitzungen: Legen Sie am besten einen Zeitplan direkt fest oder beschreiben Sie den Modus für die Terminvereinbarung.
  • Falls das Coaching für eine bestimmte Zeit befristet werden soll, legen Sie die Gesamtdauer fest.
  • Legen Sie fest, an welchem Ort das Coaching stattfindet. Sollte dies flexibel bleiben, dann schreiben Sie dies in den Vertrag, grenzen Sie aber den örtlichen Bereich ein.
  • Falls mehrere Personen am Coaching beteiligt sind, müssen diese im Vertrag genannt werden.
  • In der Regel sollte auch eine Geheimhaltungsvereinbarung nicht fehlen. Diese sollte in der Regel bereits bei den Vertragsverhandlungen abgezeichnet werden und im Vertrag nehmen Sie dann Bezug darauf.
  • Bei der Festlegung der Vergütung, nennen Sie nicht nur das Coaching Honorar, sondern klären Sie auch, ob Spesen und etwaige Reisekosten erstattet werden.
  • Legen Sie die Zahlungstermine fest, wann und in welcher Form das Coaching Honorar bezahlt wird.
  • Da es immer vorkommen kann, dass ein Termin kurzfristig abgesagt werden muss, sollten Sie im Vertrag klären, wann und in welcher Höhe Kosten für ausgefallene Termine übernommen werden müssen.
  • Denken Sie an die Haftungsfrage. Die Haftung des Coaches kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, aber eine Haftungsbeschränkung ist möglich. Eine berufliche Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen.
  • Je nach Art des Coachings ist es auch üblich eine Erklärung abzugeben, dass man keiner Sekte angehört. Klären Sie dies ggf. im Vorgespräch mit dem Klienten.

Verantwortungsbereich vertraglich festhalten

Ebenso sollten Sie darauf achten, dass vor Beginn des Coachings der Verantwortungsbereich des Coaches geregelt ist. Er ist verpflichtet die ihm möglichen Techniken und Mittel zu verwenden, um Erfolge zu erzielen. Zudem gilt es an dieser Stelle auch datenschutzrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Im Rahmen eines Coachings ist der Austausch von persönlichen Informationen unvermeidbar. Daher sollte eben jener Umgang entsprechend im Coaching Vertrag geregelt sein.

Dennoch ist der Coach nicht alleiniger Verantwortungsträger. Auch der Klient verpflichtet sich durch den Vertrag beispielsweise eigenständig auf seine physische und psychische Gesundheit zu achten.

Einen Coaching Vertrag kündigen

Doch wie komme ich aus einem Coaching Vertrag wieder raus? Eine ordentliche Kündigung des Coaching Vertrages ist nur dann jederzeit möglich, wenn dies in den vertraglichen Rahmenbedingungen so definiert wurde oder Coaching Vertrag eine unbestimmte Laufzeit hat. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass im Verhältnis zu Verbrauchern keine Mindestlaufzeit vereinbart werden darf, die länger dauert als zwei Jahre. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit des Coaching Vertrages muss dann immer die monatliche Kündigung möglich sein.

Wenn Sie einen Coachingvertrag kündigen möchten, nutzen Sie am besten eine Vorlage zur Kündigung, um sicher zu gehen, dass die Kündigung Coaching Vertrag alle wichtigen Punkte enthält.

Doch es gibt leider auch Fälle, in denen die Vorstellung, die sich der Klient im Vorfeld gemacht hat, von den tatsächlichen Coaching Inhalten abweichen. Auch anders herum kann es sein, dass der Coach nicht mit dem Klienten arbeiten kann. In den meisten Fällen gilt hier das Recht auf eine beidseitige fristlose Kündigung, welche entsprechend schriftlich erfolgen muss.

Wichtig: Kommt es über die Rechtsgültigkeit einer außerordentlichen Kündigung zum Rechtsstreit, dann muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass Sie -wie oben ausgeführt – die Methode und den Ablauf des Coachings, sowie die Coaching Ziele möglichst genau beschreiben. Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Coaching Vertrages können sein:

  • Abweichen der vertraglich geschuldeten Leistung vom tatsächlich Erbrachten
  • starkes Missverhältnis zwischen Coaching-Inhalten und dem Coaching Honorar
  • sittenwidrige Inhalte des Coachings

Dies sind lediglich Anhaltspunkte und keine abschließende Aufzählung.

Kann man ein Coaching widerrufen?

Falls der Coaching Vertrag fernmündlich bzw. im Internet abgeschlossen wurde, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass der Klient bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen darf. Als Coach sollten Sie sich ggf. ausdrücklich den Verzicht auf das Widerrufsrecht unterzeichnen lassen, falls das Coaching noch vor Ablauf der zwei Wochen startet.