Während im Film oftmals noch der Familienanwalt oder Notar nach Hause kommt, um das Testament zu verlesen, ist in Deutschland heute das Nachlassgericht für die Testamentseröffnung zuständig. Wird man als Erbe angeschrieben, erhält man alle wichtigen Informationen. Doch meldet sich das Nachlassgericht automatisch?

Wird man immer angeschrieben als Erbe?

Nein, nicht in jedem Erbfall werden die Erben angeschrieben. Nur, wenn dem Nachlassgericht ein Testament vorliegt, erhält man immer Post vom Nachlassgericht, sofern man als Erbe benannt oder enterbt wurde. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier müssen sich die Erben in der Regel selbst um die Nachlassangelegenheiten kümmern. Nur falls sich kein Erbe beim Gericht meldet, muss das Nachlassgericht selbst Nachforschungen anstellen und ggf. einen Nachlasspfleger beauftragen.

Wann bekommt man Post vom Nachlassgericht?

Wenn beim Nachlassgericht ein Testament hinterlegt war oder es dort abgeliefert wird, eröffnet das Nachlassgericht das Testament und schreibt die darin bezeichneten Erben an. Das Nachlassgericht wird über das Standesamt über den Tod des Erblassers informiert. Es prüft dann, ob ein Testament hinterlegt ist. In diesem Fall muss das Nachlassgericht von sich aus tätig werden und prüfen, wie der Erblasser die Erbfolge geregelt hat. Die testamentarischen Erben erfahren ansonsten ohne Post vom Nachlassgericht unter Umständen gar nichts von ihrer Erbenstellung.

Beispiel: Eine alleinstehende Frau setzt im Testament den Tierschutzverein zum Alleinerben ein – ohne den Vorstand davon zu unterrichten. Der Verein ist darauf angewiesen, dass er vom Nachlassgericht über das Testament und die Erbeinsetzung informiert wird.

Wer wird vom Nachlassgericht informiert?

Es werden nicht nur die im Testament benannten Erben vom Nachlassgericht benachrichtigt, sondern auch die Personen, die aufgrund des Testaments als gesetzliche Erben enterbt wurden. Diese haben dann die Möglichkeit, zu prüfen, ob sie das Testament anfechten möchten oder ihren Pflichtteil geltend machen wollen.

Die amtliche Benachrichtigung über die Testamentseröffnung am Nachlassgericht enthält in der Regel die folgenden Informationen:

  • Eröffnungs­pro­tokoll
  • Fotokopie des Testa­ments
  • Informationen über die weiteren Schritte

Falls es kein Testament gibt, werden gesetzliche Erben nur angeschrieben, wenn sich kein Erbe meldet. In dem Fall ermittelt das Nachlassgericht oder ein Nachlasspfleger die gesetzlichen Erben.

Wann müssen sich Erben selbst beim Nachlassgericht melden?

Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Zum Nachweis der Erbenstellung benötigt man oft einen Erbschein, der beim Nachlassgericht  beantragt werden muss. In dem Fall muss man sich als Erbe aktiv an das Nachlassgericht wenden. Gleichzeitig muss man dem Nachlassgericht gegenüber auch Auskunft über etwaige Miterben geben.

Ganz wichtig: Auch ohne Post vom Nachlassgericht beginnt für gesetzliche Erben die Frist zur Erbausschlagung zu laufen, sobald sie vom Todesfall Kenntnis haben. Sie haben sechs Wochen Zeit, um zu prüfen, ob Sie das Erbe antreten wollen. Viele denken, dass sie auf ein Schreiben vom Nachlassgericht warten können bevor sie das Erbe ausschlagen. Das ist ein Irrtum.

Wie lange dauert es bis das Nachlassgericht sich meldet?

Es hängt sehr stark vom Einzelfall ab, wann der Erbe vom Nachlassgericht angeschrieben wird. Sofern das Nachlassgericht alle Daten zur Verfügung hat, also Name und Anschrift der Erben, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, nach Testamentseröffnung. Es haben jedoch nicht alle Erblasser ihr Testament so übersichtlich gestaltet, so dass es teilweise Monate dauern kann, bis die Adresse der Erben ermittelt werden kann.

Falls es kein Testament gibt und sich auch kein Erbe meldet, muss das Nachlassgericht oft lange Nachforschungen durchführen. Daher kann eine Benachrichtigung oft Monate lang dauern. Falls Sie wissen, dass Sie als gesetzlicher Erbe eines Verstorbenen in Betracht kommen, sollten Sie sich selbst ans Nachlassgericht wenden und das Erbe ausschlagen oder annehmen.

Wann tritt eigentlich der Erbfall ein?

Der Erbfall tritt ein, sobald der Erblasser verstorben ist. Das bedeutet: Auch wer keine Nachricht vom Tod des Erblassers erhält, tritt in die Erbenstellung ein, sofern er auf gesetzlichem Wege erbt oder in einem Testament zum Erben bestimmt wurde. Ist man Erbe, dann wird man also in dem Moment, in dem der Erblasser verstirbt, der Rechtsnachfolger des Erblassers. Erben treten also auch ohne jegliche Kenntnis über den Tod des Erblassers oder die Erbenstellung in die Rechtsnachfolge des Erblassers.

Achtung: Die Frist zur Erbausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei gesetzlichen Erben ist das die Kenntnis vom Todesfall. Nur testamentarische Erben werden direkt vom Nachlassgericht über die Frist informiert. Wird man vom Nachlassgericht informiert, beginnt spätestens dann die Frist zu laufen.