Während im Film oftmals noch der Familienanwalt oder Notar nach Hause kommt, um das Testament zu verlesen, ist in Deutschland heute das Nachlassgericht für die Testamentseröffnung zuständig. Wird man als Erbe angeschrieben, erhält man alle wichtigen Informationen. Doch meldet sich das Nachlassgericht automatisch?
Wichtig: Falls Sie das Erbe nicht antreten möchten, müssen Sie die Ausschlagung der Erbschaft erklären. Für den Ablauf der Ausschlagungsfrist ist die Kenntnis vom Erbfall entscheidend.
Wann tritt der Erbfall ein?
Der Erbfall tritt ein, sobald der Erblasser verstorben ist. Das bedeutet: Auch wer keine Nachricht vom Tod des Erblassers erhält, tritt in die Erbenstellung ein, sofern er auf gesetzlichem Wege erbt oder in einem Testament zum Erben bestimmt wurde. Ist man Erbe, dann wird man also in dem Moment, in dem der Erblasser verstirbt, der Rechtsnachfolger des Erblassers. Erben treten also auch ohne jegliche Kenntnis über den Tod des Erblassers oder die Erbenstellung in die Rechtsnachfolge des Erblassers.
Wann bekommt man Post vom Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht wird über das Standesamt über den Tod des Erblassers informiert. Es prüft dann, ob eine Testament hinterlegt ist. In diesem Fall muss das Nachlassgericht von sich aus tätig werden und prüfen, wie der Erblasser die Erbfolge geregelt hat. Die testamentarischen Erben erfahren unter Umständen ohne Post vom Nachlassgericht gar nichts von ihrer Erbenstellung. Wenn beim Nachlassgericht ein Testament hinterlegt war oder es dort abgeliefert wird, dann eröffnet das Nachlassgericht das Testament.
Beispiel: Eine alleinstehende Frau setzt im Testament den Tierschutzverein zum Alleinerben ein ohne den Vorstand davon zu unterrichten. Der Verein ist darauf angewiesen, dass er vom Nachlassgericht über das Testament und die Erbeinsetzung informiert wird.
Wer wird vom Nachlassgericht informiert?
Liegt ein Testament vor, dann werden nicht nur die darin benannten Erben benachrichtigt, sondern auch die Personen, die aufgrund des Testaments als gesetzliche Erben enterbt wurden. Diese haben dann die Möglichkeit, zu prüfen, ob sie das Testament anfechten möchten. Falls es kein Testament gibt, gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Teilweise werden auch gesetzliche Erben angeschrieben, wenn zum Nachlass Immobilien oder hohe Geldsummen gehören. Wenn sich kein Erbe meldet, dann werden die gesetzlichen Erben vom Nachlassgericht oder vom Nachlasspfleger ermittelt.
Die amtliche Benachrichtigung über die Testamentseröffnung am Nachlassgericht enthält in der Regel die folgenden Informationen:
- Eröffnungsprotokoll
- Fotokopie des Testaments
- Informationen über die weiteren Schritte
Wird man immer angeschrieben als Erbe?
Wenn dem Nachlassgericht ein Testament vorliegt, werden die Erben immer angeschrieben. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier müssen sich die Erben in der Regel selbst um die Nachlassangelegenheiten kümmern. Ganz wichtig: Die Frist zur Erbausschlagung beginnt für gesetzliche Erben zu laufen, sobald Sie vom Todesfall Kenntnis haben. Sie haben sechs Wochen Zeit, um zu prüfen , ob Sie das Erbe antreten wollen. Viele denken, dass sie auf ein Schreiben vom Nachlassgericht warten können bevor sie das Erbe ausschlagen. Das ist ein Irrtum.
Wenn Sie das Erbe antreten möchten, müssen Sie nichts weiter tun und auch nicht die sechs Wochen abwarten. Zum Nachweis der Erbenstellung wird aber oft ein Erbschein erforderlich sein, wenn kein notariell beurkundet Testament vorliegt. Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Nicht in jedem Fall ist es erforderlich einen Erbschein zu beantragen, um den Nachlass des Verstorbenen abzuwickeln. Lesen Sie hier, wann man einen Erbschein beantragen muss.
Wie lange dauert es bis das Nachlassgericht sich meldet?
Es hängt sehr stark vom Einzelfall ab, wann der Erbe vom Nachlassgericht angeschrieben wird. Sofern das Nachlassgericht alle Daten zur Verfügung hat, also Name und Anschrift der Erben, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, nach Testamentseröffnung. Es haben jedoch nicht alle Erblasser ihr Testament so übersichtlich gestaltet, so dass es teilweise Monate dauern kann, bis die Adresse der Erben ermittelt werden kann.
Achtung: Die Frist zur Erbausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei gesetzlichen Erben ist das die Kenntnis vom Todesfall. Testamentarische Erben werden direkt vom Nachlassgericht über die Frist informiert. Wird man vom Nachlassgericht informiert, beginnt spätestens dann die Frist zu laufen.