Wer nicht möchte, dass sein Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird, muss ein Testament verfassen. Viele Erblasser beschäftigen sich in dem Zuge der Niederschrift einer letztwilligen Verfügung mit der Frage, ob sie in ihrem Testament auch Bedingungen und Auflagen für die Erben formulieren dürfen.

Tipp: Mithilfe unseres Ratgebers und einer Vorlage für ein Testament mit Auflagen gelingt es Ihnen, Ihren letzten Willen unanfechtbar festzulegen.

Was sind Auflagen oder Bedingungen im Testament?

Schauen wir uns zunächst den Unterschied zwischen einer Bedingung und einer Auflage in Bezug auf ein Testament an. Während eine Bedingung eine Voraussetzung ist, die erfüllt sein muss, bevor eine Person die Erbenstellung erhält, bezieht sich die Auflage auf eine Anforderung, die dem Erben bei der Verwendung des Nachlasses auferlegt wird.

Es sind unterschiedliche Arten von Einschränkungen bezüglich der Erbenstellung und der Verwendung der Erbschaft denkbar:

Bedingung in Bezug auf die Person

Der Erblasser kann im Testament bestimmte Bedingungen für die Erbschaft festlegen, z.B. dass das Erbe nur an einen bestimmten Erben übergeht, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wie zum Beispiel das Absolvieren einer Ausbildung (sogenannte auflösende Bedingung, § 2075 BGB).

Bedingungen in Bezug auf die Zeit

Diese Auflagen können bestimmen, wann der Begünstigte das geerbte Vermögen erhalten kann. Zum Beispiel könnte der Erblasser verlangen, dass der Begünstigte das geerbte Vermögen erst im Alter von 30 Jahren erhält (sogenannte aufschiebende Bedingung, § 2074 BGB).

Verhaltensauflagen

Diese Auflagen können den Begünstigten dazu verpflichten, bestimmte Verhaltensweisen einzuhalten. Zum Beispiel könnte der Erblasser verlangen, dass der Begünstigte nicht alkoholkrank ist oder keine Drogen konsumiert, um das geerbte Vermögen zu erhalten.

Verwendungsauflagen

Diese Auflagen verpflichten den Begünstigten, das geerbte Vermögen für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Zum Beispiel könnte der Erblasser verlangen, dass das geerbte Vermögen für Bildungszwecke oder für wohltätige Zwecke verwendet wird.

Auflagen in Bezug auf die Aufteilung

Der Erblasser kann im Testament auch im Rahmen einer Teilungsanordnung Anweisungen dazu geben, wie das Vermögen aufgeteilt oder verkauft werden soll.

Welche Grenzen gibt es für Bedingungen im Testament?

Generell können Sie über Auflagen und Bedingungen frei entscheiden. Grenzen setzt die Rechtsprechung dort, wo die Grenze der Sittenwidrigkeit überschritten wird. Was bedeutet Sittenwidrigkeit in Bezug auf ein Testament? Sittenwidrig ist jede Klausel im Testament, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt. Die Gerichte entscheiden über die Sittenwidrigkeit im Einzelfall und basierend auf den jeweiligen Umständen.

Einige Beispiele für sittenwidrige Klauseln im Testament könnten sein:

  • Eine Klausel, die einen Erben benachteiligt, weil er einer bestimmten Rasse, Geschlecht oder Religion angehört.
  • Eine Klausel, die eine unangemessene Last auf einen Erben legt oder die ihn dazu zwingt, gegen das Gesetz zu verstoßen.
  • Eine Klausel, die einem Erben eine Belohnung oder einen Vorteil verspricht, wenn er sich von seiner Ehefrau scheiden lässt oder wenn er einen bestimmten Beruf ergreift.

Wie beurteilt das Gericht Sittenwidrigkeit?

Bei der Prüfung der Nichtigkeit einer testamentarischen Bedingung aufgrund von Sittenwidrigkeit ist stets die durch das Grundgesetz geschützte Testierfreiheit zu berücksichtigen sei. Diese Freiheit erlaubt es dem Erblasser grundsätzlich, die Erbfolge nach seinen persönlichen Wünschen zu gestalten, wobei er über einen umfangreichen Spielraum verfügt. Die Annahme von Sittenwidrigkeit wird daher nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen erfolgen.

Solchen schwerwiegenden Ausnahmefällen liegen in der Regel nur dann vor, wenn die bedingte Zuwendung einen unzumutbaren Druck auf die Bedachten ausübt, sich in einem höchstpersönlichen Bereich in einer bestimmten Art und Weise zu verhalten. Hingegen sind Bedingungen, die sich lediglich auf die Nutzung des vererbten Vermögensgegenstandes beziehen, in der Regel zulässig. So hat beispielsweise das OLG Hamm (Az. 10 U 58/21) die Sittenwidrigkeit eines Testaments bejaht, das mit der Auflage versehen war, dass die Erbin ihrem eigenen Lebensgefährten den Zutritt zu dem geerbten Haus verbieten solle. Ein solche Hausverbot sei ein zu schwerer Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich der Erbin.

Wie formuliere ich eine Bedingung im Testament?

Achten Sie bei der Formulierung der Testamentsbedingungen darauf, dass diese eindeutig verständlich sind und präzise ausformuliert sind. Schreiben Sie auch auf, was gelten soll, wenn eine Auflage nicht oder nur schlecht erfüllt ist. Insbesondere bei Bedingungen mit zeitlicher Komponente, sollte geregelt werden, was passiert, wenn der Erbe vor Eintritt der Bedingung verstirbt.

Wenn Sie sich an diese drei einfachen Regeln halten, können Sie die Vorlage für Ihr Testament mit Bedingungen einfach ausformulieren:

  1. Identifizieren Sie die Bedingung: Überlegen Sie, welche Bedingung Sie im Testament festlegen möchten. Möglicherweise möchten Sie beispielsweise eine Bedingung hinzufügen, dass Ihre Erben das Erbe erst erhalten, wenn sie einen bestimmten Abschluss gemacht haben oder wenn sie bestimmte Aufgaben erfüllen.
  2. Formulieren Sie die Bedingung klar: Stellen Sie sicher, dass die Bedingung klar und eindeutig formuliert ist, damit sie von den Erben und Gerichten verstanden werden kann. Verwenden Sie klare und präzise Sprache und vermeiden Sie unnötige Komplexität.
  3. Identifizieren Sie die Auswirkungen der Bedingung: Überlegen Sie, was passieren wird, wenn die Bedingung erfüllt oder nicht erfüllt wird. Möglicherweise möchten Sie eine alternative Verteilung des Erbes festlegen, wenn die Bedingung nicht erfüllt wird.