Wenn jemand verstirbt, übernimmt der Testamentsvollstrecker die entscheidende Aufgabe, den letzten Willen des Verstorbenen zu erfüllen. Doch welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker konkret und welche Vergütung steht ihm zu?

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Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser in seinem Testament benannt und ist dafür zuständig, den Nachlass nach den Wünschen des Verstorbenen zu verwalten. Die Bestellung eines Testamentsvollstreckers ist nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Falls Sie sich entscheiden, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, sollte dies klar in Ihrem Testament formuliert werden.

Beispiel für eine Formulierung:
„Um sicherzustellen, dass mein Nachlass gerecht verteilt wird, ordne ich hiermit die Testamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker erhält die Befugnis, den Nachlass abzuwickeln und wird hiermit ernannt: [Name des Testamentsvollstreckers].“

Welche Aufgaben übernimmt ein Testamentsvollstrecker?

Die eingesetzte Person übernimmt vielfältige Aufgaben:

  • Verwaltung des Nachlasses: Der Testamentsvollstrecker kümmert sich um alle Vermögenswerte des Verstorbenen. Zum Beispiel, das Führen von Konten und die Verwaltung von Immobilien.
  • Regelung von Verbindlichkeiten: Schulden werden beglichen, etwa offene Rechnungen oder bestehende Kredite.
  • Verteilung des Erbes: Die Erbteile werden gemäß dem Testament an die Erben ausgezahlt, z.B. die Überweisung von Geldbeträgen an die Begünstigten.
  • Forderungen durchsetzen: Ansprüche gegenüber Dritten werden geltend gemacht, beispielsweise das Einfordern ausstehender Zahlungen.
  • Verkauf von Nachlassgegenständen: Vermögenswerte können veräußert werden, wie der Verkauf eines Hauses oder eines Fahrzeugs aus dem Nachlass.

Darüber hinaus kann der Erblasser im Testament weitere spezifische Aufgaben festlegen, wie etwa die Organisation einer Gedenkfeier oder die Verteilung persönlicher Gegenstände nach bestimmten Wünschen.

Wie wird die Vollstreckung eines Testaments vergütet?

Die Vergütung ist in § 181 BGB geregelt und muss angemessen sein. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang des Nachlasses und der Dauer der Testamentsvollstreckung. Der Erblasser kann im Testament eine konkrete Vergütung festlegen oder auch eine Vergütung ausschließen.

Hinweis: Selbst wenn die Vergütung im Testament nicht geregelt ist, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf angemessene Vergütung, wie ein Urteil des BGH zeigt (BGH, Az. XII ZB 413/16).

Welche Kontrollen gibt es?

Während der Amtszeit unterliegt der Testamentsvollstrecker der Kontrolle durch die Erben und das Nachlassgericht. Erben können regelmäßig über den Stand der Testamentsvollstreckung berichten lassen und Einblick in die Buchhaltung verlangen. Auch das Nachlassgericht kann Rechenschaft fordern und bestimmte Entscheidungen genehmigen müssen.

Kann ein Testamentsvollstrecker abberufen werden?

Ja, ein Testamentsvollstrecker kann vom Nachlassgericht abberufen werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie beispielsweise erheblicher Vertrauensverlust oder gravierendes Fehlverhalten. Das OLG Frankfurt am Main entschied, dass die Abberufung nur aus wichtigen Gründen erfolgen darf (Az. 20 W 476/17).

Kann man als Erbe das Testament vollstrecken?

Ja, es ist möglich, einen Erben als Testamentsvollstrecker zu benennen. Dies kann jedoch zu Interessenkonflikten führen. Daher ist es oft ratsam, eine unabhängige Person zu ernennen, um mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.