Viele Menschen haben ihrem Ehepartner, ihren Kindern oder sonstigen Vertrauenspersonen eine Vorsorgevollmacht ausgestellt, damit ihre täglichen Geschäfte im Ernstfall weitergeführt werden. Doch oft denken sie nicht an ihre digitalen Güter und Zugänge. Im Ernstfall wissen Angehörige und Bevollmächtigte daher leider häufig nicht, wie sie auf digitale Werte und Konten zugreifen können. Oft wissen sie nicht einmal, dass der Vollmachtgeber digitale Güter besitzt. Eine digitale Vollmacht sollte immer Teil der Vorsorgeunterlagen sein und sollte in keiner Nachlass Checkliste fehlen.

Im Vorlagen-Paket Vorsorgevollmacht finden Sie Vorlagen für unterschiedliche Belange – auch zur Regelung Ihrer digitalen Güter.

Zugriff auf digitale Inhalte oft eingeschränkt

Ob bei Facebook, Amazon oder Spotify – bei vielen Anbietern können Änderungen des Accounts nur direkt über das Konto vorgenommen werden. Wer keine Nutzerdaten zum Login hat, kommt oft nicht weiter. In der Regel ist es ja so gewollt, dass nur derjenige, der den Nutzernamen und das Passwort kennt, Zugriff auf die Daten erhält. Selbst Angehörige mit einer Vollmacht können in der Praxis nicht an die Daten gelangen, denn viele Anbieter haben ihren Sitz gar nicht in Deutschland und sind schwer erreichbar. Die Recherche ist mühsam und zeitaufwendig. Der Support ist leider oft suboptimal und stellt die Nerven derjenigen, die sich um die Angelegenheiten eines von einer schweren Erkrankung betroffenen Angehörigen kümmern sollen, auf die Probe.

Tipp:
Für Ihre Angehörigen sollten Sie eine Liste mit Ihren Accounts und Passwörtern erstellen. 

Was ist eine digitale Vollmacht

Mit einer digitalen Vollmacht legen Sie für Ihren Bevollmächtigten nicht nur fest, dass er über Ihre Daten verfügen darf – Sie können auch genaue Anweisungen zum Zugang und zur Verwendung der Daten geben. Auch wenn Sie bereits eine Vorsorgevollmacht haben, ist die digitale Vollmacht wichtig. Sie umfasst neben der Aufzählung von digitalem Besitz, wie Download Software oder E-Books auch die E-Mailkonten und Accounts in sozialen Netzwerken sowie die entsprechenden Zugangsdaten.

Wozu dient die digitale Vollmacht

Mit der herkömmlichen Vollmacht übertragen Sie Ihrem Bevollmächtigten zwar alle Verfügungsrechte über ihre dinglichen und digitalen Werte. Wie soeben geschildert ist es in der Praxis für Ihre Vertrauensperson aber oft nicht so einfach den tatsächlichen Zugriff zu erhalten.

Daher ist es sinnvoll, neben der Vorsorgevollmacht eine digitale Vollmacht zu erstellen. 

Beispiel: 

Herr Müller nutzt einen Streaminganbieter und bezahlt dafür monatlich 19,90 EUR. Das Angebot ist monatlich kündbar. Nach einem schweren Unfall fällt Herr Müller ins Koma. Sein Sohn hat eine Vorsorgevollmacht und kümmert sich um die laufenden Geschäfte. Der Streaming-Vertrag ist ihm unbekannt. Als er durch den Kontoauszug davon erfährt, muss er sich an den Kundenservice des Anbieters wenden, um das Abo zu stoppen. Leider erhält er von dort keine Rückmeldung. Hätte Herr Müller eine digitale Vollmacht ausgestellt, könnte sich der Bevollmächtigte selbst einloggen und im Sinne von Herrn Müller das Abo kündigen, das dieser nun nicht nutzen kann.

Inhalt einer digitalen Vollmacht

Sie sollten Ihrer Vertrauensperson alle digitalen Konten und Güter nennen, die verwaltet werden müssen, während Sie selbst nicht handeln können. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass der Bevollmächtigte auch Zugriff auf alle relevanten Zugangsdaten erhält, damit er schnell und unbürokratisch in Ihrem Sinne handeln kann. In der Praxis kann es sinnvoll eine Liste mit den relevanten Daten anzulegen und in der Vollmacht den Aufbewahrungsort zu nennen. So stellen Sie sicher, dass die Daten in der digitalen Vorsorgevollmacht immer auf dem neusten Stand sind.

Umgang mit vertraulichen und persönlichen Daten regeln

Sie verfügen über Online-Konten oder Mitgliedschaften, die höchstpersönliche Inhalte enthalten? In der digitalen Vollmacht können Sie bestimmen unter welchen Umständen die Konten gelöscht werden sollen bzw. wie diese in Ihrem Sinne weitergeführt werden sollten. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Angehörigen Zugang zu bestimmten Portale erhalten, dann können Sie auch dies im Vorfeld regeln.

Digitalen Nachlass regeln

Die digitale Vollmacht gilt über den Tod hinaus. Tritt der Erbfall ein, können die Erben diese Vollmacht jederzeit widerrufen. Denken Sie also auch daran, in Ihrem Testament zu bestimmen, wie nach Ihrem Tod mit Ihren virtuellen Gütern umzugehen ist. Das digitale Erbe ist in der heutigen Zeit oft sehr umfangreich, wenn es um Software, Games oder E-Books geht. Aber auch die Nutzerprofile in Sozialen Netzwerken sind Teil des Nachlasses. Entscheiden Sie daher: Sollen Ihre Accounts in sozialen Netzwerken in Ihrem Sinne weitergeführt oder gelöscht werden? Wer erhält die Rechte an Ihren E-Books oder Ihrer Musiksammlung? Lesen Sie hier alles, was Sie zum Thema digitaler Nachlass wissen müssen.