Oft sind es kleine Formfehler, die dazu führen, dass ein Testament unwirksam ist und der Nachlass nicht an den gewünschten Erben geht. Ein Testament ohne Datum kann jedoch wirksam sein. Allerdings nur, wenn weitere Faktoren hinzu kommen.

Wichtig: Nutzen Sie eine Vorlage für ein Testament, das den rechtlichen Vorgaben des BGB entspricht, um Formfehler nicht zu riskieren.

Testament ohne Datum gültig?

Ein Testament ohne Datum ist generell gültig. In § 2247 BGB ist bestimmt, dass der Erblasser im Testament Ort und Datum angeben soll. Es handelt sich aber ausdrücklich nicht um ein “Muss”, sondern um eine Sollvorschrift. Das bedeutet, dass ein Testament ohne Datum generell gültig ist.

Ein notariell beurkundetes Testament hat immer ein Datum. Somit kann man direkt nachvollziehen, wann es errichtet wurde.

Probleme beim Testament ohne Datum

In der Praxis können undatierte Testamente oft Schwierigkeiten bereiten und zu Erbstreitigkeiten und/ oder hohen Gutachterkosten führen.

Mehrere Testamente liegen vor

Nämlich insbesondere dann, wenn der Erblasser mehrere letztwillige Verfügungen hinterlassen hat. Denn im BGB ist geregelt, dass ein neues Testament immer das ältere Testament ersetzt. Das alte Testament verliert also die Wirksamkeit. Fehlt nun auf einem Testament das Datum, dann muss man zunächst davon ausgehen, dass das datierte Testament neuer ist. Selbstverständlich kann man durch nähere Ermittlung auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Solche Ermittlungen sind allerdings mühsam und für den Erben kostspielig.

Erblasser war vor seinem Tod nicht mehr testierfähig

Entscheidend ist die Datierung des Testaments in Fällen, in denen der Erblasser vor seinem Tod nicht mehr testierfähig war. Denn dann stellt sich die Frage, ob der das Testament noch im Zustand der Testierfähigkeit aufgesetzt hat. 

Ein Fall aus der Praxis:

Herr Maier hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, in dem er seine Töchter enterbt und seine Schulfreundin zur Alleinerbin bestimmt. Bei Herrn Maier wurde zwei Jahre vor seinem Tod eine Demenz mit schwerem Verlauf diagnostiziert. Bereits ein Jahr vor seinem Tod erkannte er seine Töchter nicht wieder und sprach diese teilweise mit den Namen von alten Schulkameraden an. Die Töchter fechten das Testament nach dem Tod des Vaters an. Sie berufen sich darauf, dass er das Testament im Zustand fehlender Testierfähigkeit errichtet hat. Ein Sachverständiger prüft das Dokument, kann es aber nicht zweifelsfrei datieren.

Es stellt sich in dem Fall die Frage, wie man ohne konkretes Datum, ein Testament dennoch datieren kann. Es reichen dafür Angaben im Testament, durch die man den Zeitpunkt bestimmen kann. Beispiel: Anlässlich des heutigen ersten Todestages meiner Mutter errichte ich diese letztwillige Verfügung. Auch ohne die Nennung eines konkreten Datums, kann man das Testament nachträglich datieren. In Betracht kommt auch die Vernehmung von Zeugen oder auch Gutachtern, die anhand von Papier und Tinte eine Einordnung vornehmen können. All diese Methoden sind aufwändig und in der Regel auch kostspielig.

Angabe des Datums zu Beweiszwecken 

In § 2247 Abs. 5 BGB ist festgelegt, dass bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Testaments ohne Zeitangabe dieses im Zweifel als ungültig zu werten ist. Kann man also das Datum nicht mehr feststellen und bestehen deswegen berechtigte Zweifel an der Gültigkeit – im Beispiel wegen fehlender Testierfähigkeit – dann wird der letzte Wille nicht befolgt.

In Fällen, in denen unstreitig feststeht, dass der Erblasser ab einem bestimmten Zeitpunkt testierunfähig war, trägt immer der im Testament bedachte Erbe die Beweislast dafür, dass das Testament vor dem Zeitpunkt der Testierunfähigkeit errichtet wurde. Es kommt immer auf die Prüfung des Einzelfalls an. Aber Achtung: Die Demenzerkrankung lässt nicht zwangsläufig auf eine Testierunfähigkeit schließen.