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Zählen Heiligabend und Silvester als halbe oder ganze Urlaubstage?

Rund um das Thema Urlaubstage zum Jahreswechsel halten sich populäre Irrtümer. So kommt es immer wieder zu Diskussionen darüber, für wie viel Urlaub man einreichen muss. Braucht man für Heiligabend und Silvester jeweils nur einen halben Urlaubstag?

 

Zunächst einmal die unstreitigen Fakten: Der erste und der zweite Weihnachtstag sowie der Neujahrstag sind echte gesetzliche Feiertage. An gesetzlichen Feiertagen zu Weihnachten haben Arbeitnehmer frei ohne einen Urlaubsantrag stellen zu müssen. Ausnahmen finden sich im Arbeitszeitgesetz für bestimmte Berufsgruppen. Bei Teilzeitarbeitnehmern gilt: Wer laut Arbeitsvertrag oder Dienstplan an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet hätte, hat frei. Und muss diese Tage auch nicht an einem anderen Wochentag vor- oder nacharbeiten. Doch bei anderen Tagen stellt sich die Frage: Ganze oder halbe Urlaubstage zu Weihnachten und Silvester?

 

Halbe oder ganze Urlaubstage bei halben Feiertagen?

Was gilt nun an Heiligabend und Silvester? Muss man an diesen Tagen überhaupt frei nehmen? Immerhin schließen viele Geschäfte bereits um 13 oder 14 Uhr. In vielen Kalendern sind diese Tage mit “rot” markiert. Sind Weihnachten und Silvester halbe Urlaubstage? Die Frage ist eindeutig mit “Nein” zu beantworten, jedenfalls wenn wir vom Heiligabend sprechen. Diese beiden Tage sind ganz normale Werktage. Wer nicht arbeiten möchte, muss eigentlich einen Urlaubsantrag stellen und einen vollen Urlaubstag investieren. Jeweils einen ganzen Urlaubstag? Ja! Nach den gesetzlichen Regelungen im Bundesurlaubsgesetz gibt es nämlich gar keine halben Urlaubstage. Die gesetzliche Arbeitszeit an Heiligabend ist also nicht anders, als an jedem anderen Werktag.

 

Wieviele Urlaubstage braucht man 2025, um Heiligabend bis Neujahr frei zu haben?

Im Jahr 2025 fallen Heiligabend und Silvester auf einen Mittwoch. Das ist sehr arbeitnehmerfreundlich, denn die echten Feiertage fallen auf Wochentage. Wenn in Ihrem Betrieb also Montag bis Freitag gearbeitet wird, fallen nach Bundesurlaubsgesetz in diesem Jahr nur 4 Urlaubstage an. Es sei denn, in Ihrem Betrieb oder nach Tarif ist es üblich, dass der 24.12. und 31.12. als halber Urlaubstag gewertet werden. In dem Fall sparen Sie noch einen Urlaubstag.

 

Halber Urlaubstag auf freiwilliger Basis

Die Tatsache, dass sich das Gerücht vom halben Urlaubstag an Heiligabend und zu Silvester hartnäckig hält, ist dem geschuldet, dass viele Betriebe auf freiwilliger Basis einen halben Urlaubstag verschenken. Auch gibt es in bestimmten Branchen tarifliche Ausnahmeregelungen. Auch Betriebsvereinbarungen regeln häufig, dass man ausnahmsweise nur einen halben Urlaubstag nehmen muss. Wenn Sie als Arbeitgeber – ohne tarifliche oder betriebliche Verpflichtung – halbe Urlaubstage gewähren, dann ist das tatsächlich ein “Geschenk” an Ihre Mitarbeiter. Und das sollten Sie so auch kommunizieren.

 

Vorsicht vor betrieblicher Übung

Doch Achtung: Wenn an drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos stillschweigend vom Arbeitgeber ein halber Urlaubstag akzeptiert wird, dann gilt dies als betriebliche Übung. Die Arbeitnehmer können sich auch in den Folgejahren darauf berufen. Die Frage, ob halbe oder ganze Urlaubstage zu gewähren sind, kann man also auch betrieblich regeln. Als Arbeitgeber können Sie eine betriebliche Übung verhindern, indem Sie jeweils ausdrücklich mitteilen, dass die Urlaubsregelung nur für das eine Jahr gelten soll. Fügen Sie jedes Jahr ausdrücklich hinzu, dass die Regelung unter Freiwilligkeitsvorbehalt steht und sich darauf kein Rechtsanspruch für die Folgejahre herleitet.

 

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