Durch die hohen körperlichen, finanziellen und vor allem zeitlichen Belastungen in einer solchen Situation, sieht der Gesetzgeber verschiedene Optionen zur Unterstützung vor. Dazu im Folgendem mehr.

Tipp: Nutzen Sie eine Vorlage für den Antrag auf Pflegezeit, um sicher zu gehen, dass alle wichtigen Angaben in Ihrem Schreiben enthalten sind.

 Pflegezeit für pflegende Angehörige

Sollte es in Ihrer Familie zur Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kommen, so haben Sie die Möglichkeit die sogenannte Pflegezeit zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine berufliche Freistellung von maximal sechs Monaten. 

In den meisten Fällen kommt es zu keiner Lohnfortzahlung während dieser Zeit. Daher ist es für pflegende Angehörige möglich ein zinsloses Darlehen zu bekommen. Dennoch handelt es sich nicht zwingend um eine komplette Arbeitsbefreiung. Auch eine Verteilung oder Reduzierung der Arbeitszeit ist möglich. 

Voraussetzungen für die Pflegezeit

Um die Pflegezeit beantragen zu können bedarf es gewisse Voraussetzungen erfüllen. Hierunter zählt zum Beispiel, dass es sich um eine häusliche Pflege eines pflegebedürftigen, nahen Angehörigen handeln muss.

Zu den nahen Angehörigen zählen Familienmitglieder, wie

  • die Eltern,
  • Großeltern,
  • Ehe- & Lebenspartner,
  • Geschwister,
  • Kinder und Enkelkinder.

Zudem bedarf es einer Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen. Dies muss durch die jeweilige Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst erfolgen. Des Weiteren muss eine schriftliche Anmeldung der Pflegezeit beim Arbeitgeber eingehen. Hierbei ist die Frist von zehn Tagen vor Pflegebeginn einzuhalten. Zudem muss entweder der Umfang oder der Zeitraum bereits festgelegt sein.

Zwei weitere Voraussetzung für die Beantragung der Pflegezeit sind die Sozialversicherungspflicht des Pflegenden, sowie eine Betriebsgröße von mindestens 15 Beschäftigten. Ansonsten erfolgt die Genehmigung auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers. Arbeitnehmer sollten die Ankündigung Pflegezeit spätestens 10 Tage vor Beginn dem Arbeitgeber zustellen. Das gilt auch, wenn Sie Arbeitszeit nur entsprechend verringern wollen.

Dauer der Pflegezeit

Grundsätzlich umfasst die Pflegezeit maximal sechs Monate, wobei eine Aufteilung in Teilabschnitte nicht möglich ist. 

Wurde die Pflegezeit für weniger als sechs Monate beantragt, so ist eine nachträgliche Verlängerung möglich. Hierfür bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers. Zudem muss die zusätzlich beantragte Pflegezeit direkt an die ursprüngliche anknüpfen. Außerdem ist es möglich die Pflegezeit um weitere drei Monate für eine Sterbebegleitung zu verlängern. Dies ist auch möglich, wenn der Sterbende in einem Hospiz untergebracht ist.

Auch eine vorzeitige Beendigung der Pflegezeit ist möglich. Gründe dafür können beispielsweise sein, dass der Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist oder die häusliche Pflege unzumutbar oder gar unmöglich ist. Dadurch ist es möglich, dass die Pflegezeit vier Wochen nach der Veränderung der Pflegeumstände endet. Es gilt den Arbeitgeber darüber unverzüglich zu informieren.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Dennoch ist nicht immer eine Pflegezeit von mehreren Wochen oder Monaten nötig. Somit besteht auch die Option eine Sonderform der Pflegezeit in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem für den Fall des unerwarteten Eintretens einer Pflegesituation gedacht. Es handelt sich hierbei um eine kurzzeitige Freistellung des Arbeitnehmers von bis zu zehn Arbeitstagen. In dieser Zeit sind zum Beispiel die Organisation der Pflege oder die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung möglich. Zeigen Sie die kurzzeitige Verhinderung dem Arbeitgeber rechtzeitig an.

Pflegeunterstützungsgeld

Wenn die pflegende Person während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung keinen Lohn erhält so ist es möglich Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Dieses Unterstützungsgeld ist als Lohnersatzleistung angedacht und beträgt ab 2021 maximal 122,88 Euro am Tag.

Während des Bezugs des Pflegeunterstützungsgeldes bleibt sowohl die Mitgliedschaft der Krankenversicherung, als auch der Pflegeversicherung erhalten. Zudem zahlt die Pflegekasse der Pflegeperson die Hälfte der Beiträge der Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie die der Krankenkassenbeiträge.

Familienpflegezeit

Sollte die oben erwähnte Pflegezeit von sechs Monaten nicht ausreichen ist es dem Arbeitnehmer möglich bis zu zwei Jahre teilweise beruflich auszusteigen. Es handelt sich dann um die sogenannte Familienpflegezeit. Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer angehalten weiterhin mindestens 15 Stunden die Woche zu arbeiten. 

Zudem haben Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf die Familienpflegezeit, wenn der Betrieb mindestens 26 Beschäftigte aufweist. Ansonsten bedarf es die freiwillige Zustimmung des Arbeitgebers.