Hauptbild des Produkts: Antrag Arbeitszeitverringerung Pflegezeit

Antrag Arbeitszeitverringerung Pflegezeit

Zur Reduzierung der Arbeitszeit wegen Pflegefall in der Familie

Regeln Sie Ihre Angelegenheiten zeitsparend
Bequem editierbar, mit präzisen Formulierungen
Musterbrief herunterladen, ausfüllen & ausdrucken

Sie wollen oder müssen einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen? Durch das Pflegezeitgesetz haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch darauf und genießen währenddessen einen Sonderkündigungsschutz bei Ihrem Arbeitgeber. Voraussetzung dafür ist ein inhaltlich und formal einwandfrei ausgefüllter Antrag auf Pflegezeit, der sofort bearbeitet werden kann. Diesen Musterantrag können Sie jetzt schnell und einfach bei Formblitz herunterladen und mit Ihren indivduellen Inhalten anpassen.

Anzahl Seiten: 3 (PDF) / 2 (Word)
pdf
3,90 €
PDF als Download bequem am Rechner ausfüllen, speichern und drucken.
3 Seiten , 286 KB
doc
3,90 €
Word-Datei einfach individuell editieren und flexibel einsetzen.
2 Seiten , 172 KB
3,90 €
inkl. MwSt.
Mit unserem kostenlosen Kundenkonto können Sie Produkte auf Ihre Merkliste setzen.
Merkzettel
In den Warenkorb
Zahlungsarten

Mehr über den Antrag zur Freistellung in der Pflegezeit

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen möchten, haben Sie als Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf (teilweise) Arbeitsfreistellung (gemäß § 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)). Der Arbeitgeber kann sich auch gegen einen Anspruch auf vollständige Freistellung nicht wehren. Das PflegeZG soll es Arbeitnehmern ermöglichen, sich für einen genau definierten Zeitraum hauptsächlich um Angehörige mit Pflegedarf zu kümmern, ohne eine Kündigung oder eine Abmahnung zu riskieren. Während der Pflegezeit geniessen Sie als Pflegender Sonderkündigungsschutz (§ 5 PflegeZG). Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet zur Entgeldfortzahlung während der Arbeitsfreistellung. In diesem Fall muss sich der Pflegende in seiner Krankenversicherung freiwillig versichern (falls er nicht familienversichert ist). Es besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse des Angehörigen einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zu beantragen. (Die aktuelle Höhe bitte bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen). Die Dauer der Pflegezeit ist begrenzt auf maximal 6 Monate, die leider nicht in kleiner Zeitabschnitte aufgeteilt werden kann. Jedoch gelten die 6 Monate für jeden pflegebedürftigen Angehörigen neu.

Sonderkündigungsschutz

Die Dauer der Pflegezeit pro Angehörigen beträgt längstens 6 Monate. Diese Zeit kann nicht in kleinere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Während dieser Zeit kann Ihr Arbeitgeber weder eine ordentliche noch außerordentliche Beendigungs- und Änderungskündigung aussprechen. Voraussetzung für diesen Sonderkündigungsschutz sind jedoch mindestens 16 Beschäftigte in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten (incl. Teilzeitkräfte) sowie eine Bescheinigung der Pflegebedürftigkeit Ihre Angehörigen.(Pflegestufe I ist hier ausreichend). Nähere Information gibt es im Pflegezeitgesetz (§5 PflegeZG).

Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer während seiner Pflegezeit

Achtung: Während der Arbeitsfreistellung aufgrund der Pflegezeit ist der Arbeitgeber nicht zur Fortzahlung des Entgeltes an den Arbeitnehmer verpflichtet. Der Pflegende muss sich freiwillig krankenversichern, sofern er nicht familienversichert ist. TIPP: Ein zusätzlicher Antrag des Pflegebedürftigen auf Pflegegeld-Zuschuss ist hier sinnvoll und kann dann an den betreuenden Angehörigen weitergegeben werden.


zum warenkorb hinzufügen
Nein Danke