In unserem nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Infos rund um das Thema Bürgergeld und Minijob, sodass Sie jederzeit gut informiert und auf dem aktuellen Stand sind.

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Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist prinzipiell der Nachfolger des Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt und hat dieses am 1. Januar 2023 abgelöst. Damit gilt diese Leistung als Sicherung des wirtschaftlichen Existenzminimums in all jenen Fällen, in denen der Lebensunterhalt nicht mit dem eigenen Einkommen bestritten werden kann. Laut der Bundesregierung soll diese Form der staatlichen Hilfe außerdem zielgerichteter und unbürokratischer sein. 

Wichtig: Die Bürgergeld-Regelungen werden laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales in zwei Schritten eingeführt. So traten die ersten Änderungen bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft, während weitere zum 1. Juli 2023 folgen.

Wer bekommt Bürgergeld?

Da das Bürgergeld prinzipiell eine staatliche Leistung für bedürftige Personen darstellt, gilt ein Anspruch, sobald man älter als 15 Jahre ist und das Rentenalter noch nicht erreicht hat. Des Weiteren müssen diese drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erwerbsfähigkeit = man ist in der Lage zu arbeiten und gilt damit als erwerbsfähig
  • Bedürftigkeit = wenn man den eigenen Lebensunterhalt eigenständig nicht oder nur teilweise mit dem eigenen Einkommen oder Vermögen decken kann
  • Wohnsitz in Deutschland = der gewöhnliche Aufenthaltsort muss in Deutschland liegen, die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle

Aufgepasst: Man muss nicht arbeitslos sein, um Bürgergeld bekommen zu können.

Wie hoch ist das neue Bürgergeld?

Grundsätzlich ist die Höhe des Anspruchs auf Bürgergeld im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) in der Anlage zu §28 SGB 12 festgehalten. So wird zwischen den sechs Regelbedarfsstufen unterschieden, welche darüber entscheiden, wie viel wer in Euro erhält. Zwischen folgenden Stufen gilt es dabei zu unterscheiden:

  1. Alleinstehende/ Alleinerziehende
  2. Paare je Partner/ Bedarfsgemeinschaften
  3. Volljährige, deren Lebensunterhalt sich nach § 27b bestimmt
  4. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  5. Kinder von 6 bis 13 Jahren
  6. Kinder von 0 bis 5 Jahren

Aufgepasst: Bei den Regelbedarfsstufen 5 und 6 handelt es sich in der Regel um Kinder von Bezugsberechtigten.

Bürgergeld und Minijob – geht das?

Im Allgemeinen gilt, dass Personen mit Bürgergeld und Minijob konkrete Hinzuverdienstgrenzen zu beachten haben, damit es zu keiner Kürzung der Leistungen kommt. Die Grenze liegt aktuell bei 100 Euro pro Monat, die demnach als anrechnungsfreier Verdienst gelten.

Ab dem 1. Juli 2023 ist eine Änderung dieser Regelung für bestimmte Personengruppen angedacht, wodurch der Freibetrag auf 520 Euro erhöht werden soll. Dies gilt etwa für das Einkommen junger Menschen aus:

  • Schüler- bzw. Studentenjobs
  • beruflichen Ausbildungen
  • einem Bundesfreiwilligendienst/ freiwilligen Dienst als FSJ- oder FÖJ-Leistender

Kürzung vom Bürgergeld und Minijob-Grenze

Doch was passiert, wenn man die Hinzuverdienstgrenze missachtet beziehungsweise überschreitet? Wie bereits oben kurz angeschnitten, kann dies eine Leistungskürzung zur Folge haben. Dabei erfolgt eine anteilige Anrechnung auf das Bürgergeld, sodass ein gewisser Prozentsatz nicht mehr ausgezahlt wird, da der Anspruch entfällt.