Inflation und steigende Energiepreise macht es für viele Arbeitnehmer, die bisher in Teilzeit gearbeitet haben, nötig mehr Geld zu verdienen, indem sie ihre Arbeitszeit erhöhen. Doch wie schreibt man einen Antrag auf Stundenerhöhung und was ist dabei zu beachten?

Wie stelle ich einen Antrag auf Stundenerhöhung?

Für den Antrag auf Stundenaufstockung gibt es kein offizielles Formular. Das heißt, Sie können den Antrag formlos stellen, auch mündlich. Eine Begründung für den formlosen Antrag auf Stundenerhöhung brauchen Sie nicht zu liefern. Es kann aber im Einzelfall sinnvoll sein, die Hintergründe in dem Schreiben aufzuführen. Wer z.B. regelmäßig Überstunden leisten muss, um die Arbeit zu erledigen kann dies aufführen, denn es belegt, dass ein erhöhtes Arbeitsaufkommen besteht.

Anspruch auf Stundenerhöhung nach § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz

Unter bestimmten Umständen muss der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit dennoch berücksichtigen. Nämlich dann, wenn es um die Neubesetzung eines Arbeitsplatzes geht. Dies ist in § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz ausdrücklich geregelt. Voraussetzung ist, dass die teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin oder der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer den Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit schriftlich mitgeteilt hat.

Der Arbeitgeber muss die neu ausgeschriebene Stelle dann mit dem Mitarbeiter besetzen, wenn

  • es einen frei zu besetzenden Arbeitsplatz im Unternehmen gibt
  • der Teilzeitarbeitnehmer mindestens gleich geeignet ist, wie ein anderer Bewerber
  • keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Falls es intern mehrere Arbeitnehmer gibt, die ebenfalls in Teilzeit beschäftigt sind und ihren Wunsch auf Arbeitszeitverlängerung in Textform erklärt haben, kann der Arbeitnehmer unter den oben genannten Voraussetzungen eine Auswahl treffen.

Achtung: Wenn es um eine Stellenbesetzung nach § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz geht, muss die Textform eingehalten werden. Es reicht dabei eine E-Mail oder auch eine SMS. Wir empfehlen jedoch, den Antrag als klassischen Brief zu verfassen und sich den Eingang von der Personalabteilung bestätigen zu lassen. So haben Sie im Falle einer Stellenausschreibung einen Nachweis, dass der Arbeitgeber über den Aufstockungswunsch informiert war.

Gesetzlicher Anspruch auf Stundenerhöhung?

Eine Stundenaufstockung bedeutet, dass man entweder dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum seine Arbeitszeit erhöht. Einen direkten gesetzlichen Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit gibt es jedoch nicht. Wer einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, ist in der Regel an den bestehenden Vertrag gebunden. Umgekehrt gibt es allerdings einen Anspruch auf Reduzierung der Stunden. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise aus familiären Gründen weniger arbeiten möchte, dann gibt es das Recht auf Teilzeit bzw. Brückenteilzeit.

Wer darf die Stundenerhöhung beantragen?

Die Stundenerhöhung kann jeder Arbeitnehmer beantragen, der nicht in Vollzeit tätig ist. Es ist unerheblich, ob Sie als Teilzeitkraft eingestellt wurden oder in der Vergangenheit einmal ihre Stunden reduziert haben.