Im Normalfall sind Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen abgesichert, doch gilt dies auch für zu Hause? Wie ist der Versicherungsschutz im Homeoffice und greift auch hier die gesetzliche Unfallversicherung?

Tipp: Sichern Sie sich ab und regeln Sie die mobile Arbeit im Homeoffice immer schriftlich und nutzen Sie hierfür Vorlagen fürs Homeoffice.

Unfall im Homeoffice

Bei Unfällen, die sich im Homeoffice ereignen, kommt darauf an, in welchem Zusammenhang die ausgeübte Tätigkeit mit den beruflichen Aufgaben steht. Dies nennt sich Handlungstendenz.

Beispiel 1: Fällt ein Arbeitnehmer also beispielsweise die Treppe runter, während dieser auf dem Weg zum Drucker im Untergeschoss war, um ein arbeitstechnisch relevantes Dokument zu holen, so ist dieser Weg und demnach auch der Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Beispiel 2: Fällt der Arbeitnehmer aber zum Beispiel die Treppe runter, während er sich auf dem Weg zur Haustür befindet, um ein privates Paket entgegenzunehmen, so ist dies nicht versichert. Es handelt sich hierbei nämlich um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Diese steht in keinem Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben.

Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice

Auch bei der Arbeit von zu Hause gibt es Unterschiede die versicherungstechnisch große Unterschiede machen. Zu unterscheiden sind im Allgemeinen zwei Arbeitsmodelle. Da ist zum einen das Arbeitsmodell der Telearbeit und zum anderen der mobilen Arbeit.

Die Telearbeit erfordert eine grundlegende vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierbei sind die Arbeitgeber dafür zuständig einen festen Arbeitsplatz, mitsamt aller nötigen Arbeitsmittel und sonstigen Einrichtungsgegenständen, im Privatbereich der Mitarbeiter einzurichten. Auch eine fachgerechte Installation ist zu gewährleisten.

Tipp: Auflagen und Rahmenbedingungen für die Telearbeit finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung.

Auch im Homeoffice geschützt

Sowohl für die Telearbeit als auch für das mobile Arbeiten gilt gleichermaßen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Dadurch wird besonders die Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers vorausgesetzt. Wichtig zu beachten ist hierbei jedoch, dass sich durch das Arbeiten im Homeoffice die Eigenverantwortung der Mitarbeiter für ihren eigenen Gesundheitsschutz erhöht hat.

Aus genau diesem Grund ist es besonders aktuell umso wichtiger, dass Arbeitgeber ihre Unterstützung anbieten und die Arbeitnehmer zu gesundheitsfördernden Maßnahmen anweisen. Dazu gehört beispielsweise das Hinweisen auf eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung oder auch das Einhalten von Arbeits- und Pausenzeiten. 

Was ist ein Arbeitsunfall?

Grundsätzlich beschreibt ein Arbeitsunfall einen Unfall eines Arbeitnehmers, welcher während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit zustande kommt. Die Voraussetzung ist hierbei, dass der Unfall infolge oder im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht, denn nur dann steht der Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Definition eines Arbeitsunfalls ist im §8 des siebten Sozialgesetzbuches (SGB) geregelt.