Viele Arbeitnehmer möchten neben ihrem Hauptberuf etwas dazuverdienen. Doch ist eine Erlaubnis für den Nebenjob erforderlich? Was passiert, wenn man ohne Erlaubnis arbeitet? Und welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?

Wann brauche ich eine Erlaubnis?

Ob Sie für einen Nebenjob eine Erlaubnis benötigen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab.

In folgenden Fällen ist jedoch in der Regel eine Erlaubnis erforderlich:

  • Ihr Arbeitsvertrag enthält eine ausdrückliche Klausel, die eine Erlaubnis für Nebenjobs vorsieht.
  • Sie arbeiten in einem sensiblen Bereich, z. B. in der IT-Branche oder im öffentlichen Dienst.
  • Ihr Nebenjob könnte zu einem Interessenkonflikt mit Ihrem Hauptberuf führen.

Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis arbeite?

Wenn Sie ohne Erlaubnis einem Nebenjob nachgehen, riskieren Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen. Ihr Arbeitgeber kann Sie abmahnen oder sogar kündigen.

In der Regel muss der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung wegen einer nicht genehmigten Nebenbeschäftigung aussprechen. Erst, wenn der Arbeitnehmer nicht entsprechend reagiert, kann er dann zu weitreichenderen Maßnahmen wie einer Kündigung greifen.

Für den Fall, dass Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, finden Sie hier unsere Vorlage zur Gegendarstellung bei Abmahnung wegen einer nicht genehmigten Nebentätigkeit. Diese können Sie auch dann nutzen, sollten Sie gar keinem Nebenjob nachgehen, Ihr Arbeitgeber dies aber vermutet.

Wie hole ich die Erlaubnis ein?

Um die Erlaubnis für einen Nebenjob einzuholen, sollten Sie am besten ein schriftliches Gesuch an Ihren Arbeitgeber richten. In diesem Gesuch sollten Sie folgende Informationen angeben:

  • Art und Umfang des Nebenjobs
  • Arbeitszeiten des Nebenjobs
  • Verdienst des Nebenjobs

Ihr Arbeitgeber muss Ihr Gesuch in der Regel innerhalb von zwei Wochen beantworten.

Nutzen Sie unseren Muster Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit zur Anzeige oder Anfrage beim Arbeitgeber.

Darf der Arbeitgeber die Erlaubnis verweigern?

Die allgemeine Antwort lautet JA. Während es also eine Anzeigepflicht für den Arbeitnehmer gibt, besteht keine Genehmigungspflicht für den Arbeitgeber. Wichtig ist hierbei, dass er nicht willkürlich entscheiden darf, sondern nachvollziehbare Argumente liefern muss. Hierzu zählt beispielsweise:

  • entgegenstehende Wettbewerbsinteressen
  • Nichteinhaltung der Ruhezeiten

Wie viele Stunden darf ich einem Nebenjob nachgehen?

Die maximale werktägliche Wochenarbeitsdauer darf 48 Stunden nicht überschreiten. Wenn Sie also einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden pro Woche nachgehen, darf Ihr Nebenjob weitere 8 Stunden umfassen. Laut Arbeitszeitgesetz ist eine 6 -Tage-Woche zulässig. Sie könnten also neben Ihrem Vollzeitjob eine einer fünf-Tage-Woche noch weiter 8 Stunden am Samstag im Nebenjob arbeiten.

Was gilt es beim Verdienst zu beachten?

Aufgrund der geringeren Pauschalbesteuerung von Minijobs bietet es sich an, die eigene Nebentätigkeit als Minijob auszuüben. Die Verdienstgrenze liegt seit Januar 2024 bei 538 Euro. Ansonsten sollten Sie sich ggf. bei einem Steuerberater informieren, inwiefern der Nebenjob steuerlich sinnvoll ist.

Was gilt als Nebenjob?

Grundsätzlich stellt ein Nebenjob eine Tätigkeit dar, die nicht ausschließlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes dient. Man spricht also dann von einer Nebentätigkeit, wenn diese neben dem eigentlichen Hauptberuf ausgeübt wird. Es gilt dadurch lediglich einen Hinzuverdienst zu erzielen. 

Auch Werkstudententätigkeiten zählen als Nebentätigkeit, da hier das Studium als Hauptberuf angesehen wird.