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Abmahnung vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Ermahnung wegen vorgespiegelter Krankheit

Formal korrekt wegen Krankfeierns abmahnen!
Von Arbeitsrechtlern erstellt und in der Praxis bewährt
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Sie haben den Verdacht, dass manche Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuschen und im wahrsten Sinne des Wortes krankfeiern? Als Arbeitgeber sollten Sie solche Mitarbeiter förmlich abmahnen und Sie auf ihre Pflichtverletzungen hinweisen. Mit diesem Muster erleichtern Sie sich diese Aufgabe und formulieren eine formgerechte Abmahnung!

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Wichtig ist, dass Sie dem verdächtigen Mitarbeiter Ihre Gründe darlegen, warum Sie von einer Scheinkrankheit ausgehen. Sie sollten Ihnen beispielsweise darlegen, dass der scheinkranke Mitarbeiter zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gesichtet wurde. Sie sollten aber auch als Arbeitgeber darauf achten, dass Sie die Täuschung des Arbeitnehmers wirklich beweisen können und das es wirklich eine Täuschung war. Wenn jemand den Arbeitnehmer lediglich in der Stadt gesichtet haben will, dann kann es auch sein, dass dieser einfach nur Medikamente kaufen wollte oder dass der Arzt angeordnet hat einen Spaziergang zu machen. Das allein führt also noch nicht zur Scheinkrankheit. Seien Sie sich daher vor einer Abmahnung sicher, dass diese auch berechtigt ist.



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