Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens

Abmahnung bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers

Ihr Mitarbeiter nutzt Ihre kulante Arbeitszeitenregelung aus oder fehlt sogar unentschuldigt? Heutzutage, angesichts der Arbeitsmarktlage undenkbar, aber bei einigen Mitarbeitern leider nicht auszuschließen. Nehmen Sie ein solches Fehlverhalten nicht hin und leiten Sie entsprechende Maßnahmen ein. Mit der Abmahnung können Sie Ihrem Mitarbeiter das Fehlverhalten nochmals deutlich machen und ebenfalls ein Zeichen setzen, dass ein regelwidriges Benehmen nicht geduldet wird. Zur Information: Die Abmahnung muss der Kündigung vorausgehen. Muster hier herunterladen und dem Arbeitnehmer korrekt zustellen.

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Weitere Hinweise zur Abmahnung

Die Abmahnung muss möglichst konkret formuliert sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie dem Arbeitnehmer unmissverständlich klarmachen, wie er/sie sich in Zukunft verhalten soll. Da Sie im Zweifel die Beweislast tragen, ist es notwendig das Fehlverhalten genaustens zu dokumentieren.



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