Die Patientenverfügung ist bindend für Ärzte und Angehörige. Änderungen können jederzeit vom Patienten selbst vorgenommen werden. Handschriftliche Ergänzungen und Streichungen sind möglich, jedoch sollten Streichungen durch eine Unterschrift kenntlich gemacht werden. Bei umfangreichen Änderungen empfiehlt sich das Aufsetzen einer neuen Patientenverfügung, die mit Datum und Unterschrift versehen wird. Um Schwierigkeiten bei der Auslegung der Patientenverfügung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit die Patientenverfügung auch nachträglich noch zu ändern beziehungsweise diese regelmäßig zu aktualisieren. Bei einer Änderung der Patientenverfügung sollten Sie jedoch dieses Punkte beachten.

Um sicher zu gehen, dass Ihre Patientenverfügung auch im Fall einer Änderung noch vollständig ist, empfehlen wir Ihnen, eine Muster Patientenverfügung zu verwenden und die alte Version einfach zu vernichten.

Diese Schritte müssen Sie beim Ändern der Patientenverfügung beachten

Um Ihre Patientenverfügung zu ändern, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Dokument Patientenverfügung überarbeiten:
    Sie können Ihre Patientenverfügung handschriftlich überarbeiten. Ergänzungen und Streichungen sind erlaubt, jedoch sollten Sie Streichungen stets mit einer nebenstehenden Unterschrift kenntlich machen, um Zweifel an der Echtheit zu vermeiden.
  • Neue Version erstellen:
    Wenn das Dokument durch wiederholte Änderungen unübersichtlich wird, ist es ratsam, eine neue Patientenverfügung aufzusetzen. Nutzen Sie hierfür am besten eine Muster-Patientenverfügung.
  • Veraltete Version vernichten:
    Um Verwirrungen zu vermeiden, sollten Sie die alte Version Ihrer Patientenverfügung vernichten, nachdem Sie eine neue erstellt haben.
  • Dokument datieren und unterschreiben:
    Jede Änderung sollte mit Datum und Unterschrift versehen werden, um die Aktualität und Gültigkeit sicherzustellen.

Kann man eine Patientenverfügung nachträglich ändern?

Ja. Sie können jeden Inhalt der Patientenverfügung ändern. Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Darin sollten gewünschte und unerwünschte medizinische Maßnahmen klar definiert sein, insbesondere im Hinblick auf lebensverlängernde Maßnahmen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, das Dokument muss lediglich schriftlich verfasst und unterschrieben sein.

Patientenverfügung widerrufen

Falls Sie keine neue Patientenverfügung aufsetzen möchten, können Sie die Patientenverfügung jederzeit widerrufen werden. Am einfachsten geht dies durch Vernichtung des Dokuments. Doch Vorsicht: Falls Sie die Patientenverfügung bereits im Vorsorgeregister eingetragen haben oder in sonstigen Dokumenten Bezug darauf nehmen, müssen Sie Dies muss vom Patienten selbst erfolgen und kann schriftlich oder verbal geschehen, sofern der Patient bei vollem Bewusstsein ist. Auch Demenzkranke können widerrufen, wenn ihre Geschäftsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Es ist ratsam, die Einwilligungsfähigkeit von einem Arzt bestätigen zu lassen. Bei Unklarheiten gilt die Patientenverfügung als gültig, daher sollte der Widerruf schriftlich erfolgen und die alte Version vernichtet werden.