Den Organspendeausweise in Papierform kennt wohl jeder. Seit 1971 wird er in Deutschland ausgegeben. Um das Organspendeverfahren zukünftig zu beschleunigen und zu erleichtern, ist am 18.03.2024 das Organspende Register eingeführt worden. Das Organspenderegister soll rund um die Uhr für Ärzte und Krankenhäuser abrufbar sein. Lesen Sie hier, was es mit dem Organspenderegister auf sich hat.

Eintrag im Organspende Register: Das brauchen Sie

Wenn Sie sich im Organspende Register registrieren wollen, benötigen Sie:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder Elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU Bürger
  • Krankenversichertennummer
  • E-Mail-Adresse
  • AusweisApp für Smartphone oder Computer bzw. Kartenlesegerät

Im Organspende Register eintragen: So geht´s

Es gibt unterschiedliche Wege sich zu registrieren. Sie benötigen zurzeit immer ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Auf der Startseite des Organspende Registers finden Sie eine umfassende Hilfestellung.

Am einfachsten ist die Registrierung direkt über das Smartphone.

  • Installieren Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone.
  • Starten Sie die Erklärungsabgabe.
  • Identifizieren Sie sich in der AusweisApp mit Ihrem Ausweisdokument.
  • Überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten.
  • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Versichertennummer ein.
  • Treffen Sie eine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende.
  • Geben Sie Ihre Erklärung ab.
  • Bewahren Sie die generierte Erklärungs-ID auf, um Ihre Erklärung später ändern oder löschen zu können.

Bleibt mein Organspendeausweis auch ohne Registrierung gültig?

Ja, Ihr Organspendeausweis behält seine Gültigkeit. Das Organspenderegister ergänzt den Organspendeausweis. Sie können weiterhin Ihren Willen auf einem Organspendeausweis dokumentieren. Dies wird auch für einen Übergangzeitraum bis 2025 empfohlen, um sicher zu stellen, dass Ihre Erklärung auch tatsächlich berücksichtigt wird. Tragen Sie Ihren Organspendausweis immer bei sich und informieren Sie unbedingt auch Ihre Angehörigen darüber.

Das Register soll in Zukunft dafür dienen, dass im Zweifelsfall Krankenhäuser prüfen können, ob eine Bereitschaft zur Organspende vorliegt. Die Möglichkeit zum tatsächlichen Abruf ist aber erst ab 1.07.2024 gegeben.

Was muss ich tun, wenn ich meine Meinung ändere?

Sie können Ihre Entscheidung bezüglich einer Organspende jederzeit ändern. Falls Sie einen Organspendeausweis in Papierform haben, vernichten Sie den alten und füllen Sie einen neuen aus. Ändern Sie entsprechend auch den Eintrag im Organspenderegister. Falls Sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellt haben,

Was gilt, wenn es widersprüchliche Erklärungen zur Organspende gibt?

Sollte der Organspendeausweis in Papierform einen anderen Inhalt haben, als der Eintrag im Organspenderegister, so hat generell die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang (siehe §2 Absatz 2 Transplantationsgesetz).  Doch nicht immer kann man die zeitliche Abfolge ganz genau klären. Daher sieht das Gesetz vor, dass im Zweifel der nächste Angehörige zu dem Thema befragt wird. Er müsste dann sagen, ob ihm bekannt ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben worden ist.

Sollte kein Angehöriger auffindbar sein oder kann dieser keine Auskunft zu der Organspendebereitschaft bzw. einer Willensänderung geben, so gilt diejenige Erklärung mit der geringsten Eingriffstiefe in die Rechte des Betroffenen. Im Zweifel also keine Organspende.

Wo finde ich das Organspende Register?

Das Organspenderegister ist unter der Adresse: www.organspende-register.de erreichbar. Es kann aber frühestens ab dem 18.03.2024 genutzt werden.
Die wichtigsten Punkte zum Organspende Register

  • Es gibt keine Pflicht zur Eintragung im Organspende-Register.
  • Die Eintragung im Organspenderegister ist kostenlos.
  • Der Organspendeausweis in Papierform bleibt weiterhin gültig.
  • Sie können Ihre Entscheidung zur Organspende jederzeit ändern oder widerrufen.
  • Ihre Angehörigen oder Vorsorgebevollmächtigten sollten Sie über Ihre Entscheidung informieren.
  • Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zusätzlich schriftlich (z.B. Organspendeausweis, Patientenverfügung).

Was ist die GesundheitsID?

Die GesundheitsID der Krankenkassen fungiert als Ihre digitale Identität im Gesundheitswesen und ermöglicht es Ihnen, elektronische Gesundheitsanwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) einfach und sicher zu nutzen. Die Registrierung der GesundheitsID ist für Versicherte freiwillig. Wir empfehlen Ihnen, sich im Zweifel direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, um sich für die GesundheitsID anzumelden.

Organspende Register: Schrittweise Einführung ab März 2024

Die Implementierung des Organspende Registers erfolgt schrittweise und ist noch nicht abgeschlossen.

Im ersten Schritt können Sie sich ab dem 18. März 2024 mit einem Ausweisdokument mit eID-Funktion, wie zum Beispiel einem Personalausweis, im Organspende Register anmelden. Nach erfolgter Anmeldung können Sie Ihre Entscheidung zur Organspende festlegen. Achtung: An diesem Punkt können die Daten noch nicht von den jeweiligen Krankenhäusern abgerufen werden.

Im zweiten Schritt werden alle Entnahmekrankenhäuser bis zum 1. Juli 2024 an das Organspende-Register angebunden. Dadurch können die im Register hinterlegten Erklärungen von den Krankenhäusern im Falle einer Organspende abgerufen werden.

Der dritte Schritt erfolgt dann zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. September 2024. In dieser Zeit wird das Portal um die Möglichkeit erweitert, sich mit der GesundheitsID zu authentifizieren. Das bedeutet, dass Versicherte direkt von ihrer Kassen-App aus eine Erklärung im Organspende-Register hinterlegen können.

Im letzten Schritt werden ab dem 1. Januar 2025 auch die behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen an das Organspende-Register angeschlossen.